E-Control beschließt neue Netzentgelt-Regeln ab 2027
Die E-Control hat eine neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) beschlossen. Sie bildet laut E-Control die Grundlage für die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027 und gilt als größte Reform im Stromsystem seit Beginn der Liberalisierung.
Bisher setzte sich die Netzrechnung von Haushalten zu rund 90 Prozent aus dem Arbeitspreis, also der verbrauchten Strommenge, und zu rund 10 Prozent aus einer Grundpreispauschale zusammen. Künftig soll stufenweise auch die bezogene Leistung stärker einfließen, mit dem Ziel eines Verhältnisses von 50 zu 50 zwischen Arbeits- und Leistungspreis. Maßgeblich dafür ist der höchste 15-Minuten-Leistungswert eines Monats. Für Haushalte gibt es eine Übergangsfrist: Netzbetreiber können den Leistungspreis zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 einführen.
Dazu kommen zeitvariable Arbeitspreise. Der bereits heuer eingeführte Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) gilt 2027 wieder von April bis September, jeweils 10 bis 16 Uhr, mit einer Reduktion von derzeit 20 Prozent. Neu ist der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) ab Oktober 2027, gültig von Oktober bis März jeweils 23 bis 5 Uhr. Voraussetzung ist ein Smart Meter mit viertelstündlicher Ablesung.
Beim Netzanschluss wird bestehenden Kund:innen zunächst pauschal eine Leistung von 10 kW zugeordnet, auch wenn 2026 mehr bezogen wurde. Nachzahlungen entstehen dadurch laut E-Control nicht. Für systemdienlich betriebene Speicher sieht die Verordnung zehn Varianten für reduzierte oder entfallende Netzentgelte vor.
Was das für Haushalte bedeutet
Ein durchschnittlicher Haushalt ohne leistungsstarke Geräte merkt laut E-Control zunächst keine Veränderung. Wer Verbrauch zeitlich verschiebt und Lastspitzen vermeidet, etwa beim Laden von E-Auto oder Batteriespeicher, kann die eigene Netzrechnung künftig aktiv senken.