E-Control legt neue Grundsatzverordnung für Netzentgelte ab 2027 vor
Die E-Control hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) vorgestellt. Sie bildet ab 1. Jänner 2027 die Grundlage für die Netzentgelte in Österreich und setzt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz um. Ziel ist laut E-Control eine fairere Kostenverteilung und mehr Anreize für netzdienliches Verhalten.
TeilenWhatsAppFacebookLinkedInXE-MailKünftig soll neben der verbrauchten Strommenge auch die bezogene Leistung stärker in die Netzrechnung einfließen. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis wird schrittweise von derzeit rund 80:20 auf 50:50 umgestellt, der Zielwert soll 2029 erreicht sein. Haushalte ohne leistungsstarke Geräte wie Wallboxen sollen davon kaum betroffen sein.
Neu ist auch die sogenannte flexible Entnahme: Wer sich bereit erklärt, in zwei festgelegten Zeitfenstern von je zwei Stunden pro Tag Lastspitzen zu vermeiden, erhält laut E-Control einen Rabatt von 75 Prozent auf den Leistungspreis für die betroffene Leistung. Zusätzlich zum bereits bestehenden Sommer-Nieder-Arbeitspreis soll ab Oktober 2027 ein Winter-Nieder-Arbeitspreis in den Nachtstunden Anreize zur Verbrauchsverschiebung schaffen. Auch das Netzanschlussentgelt wird vereinheitlicht, bestehende Kunden müssen laut E-Control keine Nachzahlungen fürchten. Für systemdienliche Speicheranlagen sieht die Verordnung je nach Standort und Betriebsweise Ermäßigungen oder eine langfristige Befreiung von Netzentgelten vor.
Was das für Haushalte bedeutet
Wer E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher besitzt, kann durch verschobene Ladezeiten künftig aktiv Netzkosten sparen. Für durchschnittliche Haushalte ohne solche Geräte ändert sich laut E-Control vorerst wenig. Betroffene sollen von den Netzbetreibern noch genauer über die neuen Tarifmöglichkeiten informiert werden.