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E-Control legt neue Grundsatzverordnung für Netzentgelte ab 2027 vor

Die E-Control hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) vorgestellt. Sie bildet ab 1. Jänner 2027 die Grundlage für die Netzentgelte in Österreich und setzt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz um. Ziel ist laut E-Control eine fairere Kostenverteilung und mehr Anreize für netzdienliches Verhalten.

Veröffentlicht am 25.10.2026

Redaktionell geprüft am 24.10.2026

Künftig soll neben der verbrauchten Strommenge auch die bezogene Leistung stärker in die Netzrechnung einfließen. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis wird schrittweise von derzeit rund 80:20 auf 50:50 umgestellt, der Zielwert soll 2029 erreicht sein. Haushalte ohne leistungsstarke Geräte wie Wallboxen sollen davon kaum betroffen sein.

Neu ist auch die sogenannte flexible Entnahme: Wer sich bereit erklärt, in zwei festgelegten Zeitfenstern von je zwei Stunden pro Tag Lastspitzen zu vermeiden, erhält laut E-Control einen Rabatt von 75 Prozent auf den Leistungspreis für die betroffene Leistung. Zusätzlich zum bereits bestehenden Sommer-Nieder-Arbeitspreis soll ab Oktober 2027 ein Winter-Nieder-Arbeitspreis in den Nachtstunden Anreize zur Verbrauchsverschiebung schaffen. Auch das Netzanschlussentgelt wird vereinheitlicht, bestehende Kunden müssen laut E-Control keine Nachzahlungen fürchten. Für systemdienliche Speicheranlagen sieht die Verordnung je nach Standort und Betriebsweise Ermäßigungen oder eine langfristige Befreiung von Netzentgelten vor.

Was das für Haushalte bedeutet

Wer E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher besitzt, kann durch verschobene Ladezeiten künftig aktiv Netzkosten sparen. Für durchschnittliche Haushalte ohne solche Geräte ändert sich laut E-Control vorerst wenig. Betroffene sollen von den Netzbetreibern noch genauer über die neuen Tarifmöglichkeiten informiert werden.

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