E-Control regelt Netzentgelt-Befreiung für große Batteriespeicher
Die E-Control hat eine Verordnung erlassen, die festlegt, wann große Batteriespeicher von Netzentgelten befreit werden. Das teilte die Behörde laut einem Bericht von Der Standard mit. Grundlage ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Speichern bei Einstufung als „systemdienlich“ eine Befreiung ermöglicht.
Stand-alone-Speicher können demnach für 20 Jahre von allen Netzgebühren für die Einspeisung befreit werden – allerdings nur, wenn am nächstgelegenen Umspannwerk bereits große Wind- oder Solarparks angeschlossen sind. Hybrid-Speicher, die gemeinsam mit Wind- oder Solaranlagen betrieben werden, erhalten eine Vergünstigung bei den Netzentgelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber dem Netzbetreiber vertraglich erlauben, die Einspeiseleistung einzuschränken.
Vertreter der Wind- und Solarbranche kritisieren die Regelung als zu eng. Lukas Püspök spricht von einer „vertanen Chance“, Energieexperte Lukas Stühlinger von einem Ausbau „mit angezogener Handbremse“. E-Control-Vorstand Alfons Haber hält dagegen, dass sich Investitionen laut behördlichen Berechnungen weiterhin rechnen. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer hatten auf enge Grenzen gedrängt, da die Netzkosten sonst von anderen Stromkunden mitgetragen werden müssten. Die genaue Höhe der Netzentgelte für das kommende Jahr legt die E-Control in einer weiteren Verordnung noch heuer fest.
Was das für Haushalte bedeutet
Ob und wie schnell größere Batteriespeicher ans Netz gehen, wirkt sich langfristig auf die Strompreise aus, da Speicher günstigen Strom zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben können. Die neuen Regeln betreffen vorerst nur große, eigenständige Speicheranlagen, nicht private Heimspeicher in PV-Anlagen.