Kärnten startet zweiten PV-Fördercall mit bis zu 3.000 Euro
Das Land Kärnten startete am Montag, dem 12. Oktober, den zweiten Photovoltaik-Fördercall des Jahres. Förderanträge können bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingereicht werden, für Anlagen, die im Jahr 2026 errichtet wurden.
Private Haushalte erhalten pauschal 3.000 Euro, wenn die neu errichtete Anlage mindestens fünf Kilowatt-Peak Leistung hat und gleichzeitig ein Stromspeicher mit mindestens fünf Kilowattstunden installiert wird. Dieser Betrag gilt auch für größere Anlagen. Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt und diese um einen Speicher mit mindestens fünf Kilowattstunden erweitert, bekommt 1.000 Euro. Für Betriebe und Gemeinden gelten eigene Förderbestimmungen.
Insgesamt stehen für diesen Fördercall rund zehn Millionen Euro bereit. Energielandesrat Sebastian Schuschnig erklärte dazu: „Wir wollen den PV-Ausbau weiterhin fördern, weil uns jede Anlage ein Stück unabhängiger macht.“ Der Schwerpunkt liege auf Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und auf der Entlastung der Stromnetze.
Die Antragstellung ist ausschließlich über die Förderplattform des Landes Kärnten möglich, ein anderer Weg steht nicht offen. Das Land rät, alle nötigen Unterlagen schon vorab bereitzustellen, da unvollständige Anträge die Bearbeitung verzögern können.
Was das für Haushalte bedeutet
Wer 2026 in Kärnten eine PV-Anlage mit Speicher errichtet hat oder einen bestehenden Speicher nachrüstet, sollte den Förderantrag rasch nach dem Start stellen. Die Fördersumme ist begrenzt, und vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung.