Letzter PV-Fördercall stark überzeichnet, Neuaufstellung angekündigt
Der dritte und letzte PV-Fördercall im bisherigen System ist abgeschlossen. Zwischen 8. und 22. Oktober wurden 41.322 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von rund 192 Millionen Euro eingereicht, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) mit. Die Anträge werden nun auf Richtigkeit geprüft, die Vergabe erfolgt nach den bisherigen Reihungskriterien.
TeilenWhatsAppFacebookLinkedInXE-MailBesonders gefragt waren kleinere Anlagen: Rund 88 Prozent der Anträge betrafen Anlagen bis 20 Kilowattpeak. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sieht darin ein Zeichen, dass kleine PV-Anlagen am Markt angekommen sind, da die Kosten in den vergangenen zehn Jahren stark gesunken seien. „Kleine PV-Anlagen sind inzwischen im Markt angekommen und müssen nicht mehr durch eine eigene Investitionsförderung unterstützt werden“, so Zehetner.
Beim sogenannten Made-in-Europe-Bonus wurde am häufigsten für Wechselrichter angesucht, gefolgt von Speichern und PV-Modulen. Insgesamt entfallen laut BMWET rund 7,6 Millionen Euro des Fördervolumens auf diesen Bonus, dessen Voraussetzungen erst bei der Antragsprüfung festgestellt werden.
Für die Zukunft plant das Ministerium eine grundlegende Neuausrichtung: Statt des bisherigen Windhundprinzips soll ein laufendes, antragsbasiertes Modell kommen. Die klassische PV-Investitionsförderung soll durch einen Speichersystembonus ersetzt werden, der ein intelligentes Energiemanagementsystem voraussetzt. Speicherprojekte, die beim aktuellen Call nicht berücksichtigt werden, sollen im neuen System erneut einreichen können, sofern sie ab 1. November 2026 in Betrieb gehen. Die Regelungen sind laut BMWET in politischer Abstimmung, für die Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig.
Was das für Haushalte bedeutet
Wer bei diesem Call nicht zum Zug kommt, muss sich auf ein neues System einstellen, das gezielt intelligente Speicher statt der bisherigen PV-Förderung unterstützt. Bis die neuen Regeln tatsächlich gelten, ist aber noch die parlamentarische Behandlung abzuwarten.