Nationalrat vereinfacht Genehmigungen für Photovoltaik und Ladestationen
Der Nationalrat hat eine Reform der Gewerbeordnung beschlossen, die Genehmigungspflichten für Betriebe verringern soll, berichtet der ORF. Demnach entfallen künftig unter bestimmten Auflagen Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen. Die Reform wurde einstimmig im Nationalrat angenommen.
Zu den weiteren Punkten zählt, dass Betriebe ohne Betriebsgenehmigung künftig auch außen liegende Teile für Klimaanlagen, Lüftungen, Heizungen oder Wärmepumpen anbringen dürfen, ohne dass die gesamte Anlage überprüft werden muss. Bei Betriebsübergaben verlängert sich die Frist zur Erfüllung aller Auflagen von bisher drei auf künftig fünf Jahre.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) erklärte laut ORF, dass 5.000 Betriebsüberprüfungen vor Ort ersatzlos gestrichen würden. Künftig sollen digital vorgelegte Prüfberichte und Genehmigungen genutzt werden, statt dass jemand von einer Behörde den Bericht erneut kontrolliert, "der sich den Bericht anschaut, den es eh digital gibt", so Hattmannsdorfer. Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) begrüßte die Vereinfachungen bei den Berichtspflichten und kündigte zehn weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen an. Für zusätzliche Erleichterungen sieht er die Bundesländer in der Pflicht.
Was das für Haushalte bedeutet
Die beschlossenen Erleichterungen gelten für Betriebe und nicht für private Photovoltaikanlagen an Wohnhäusern. Wer eine PV-Anlage privat plant, ist von dieser Gewerbeordnungsreform somit nicht unmittelbar betroffen. Für Gewerbebetriebe dürften einfachere Genehmigungsverfahren aber dazu beitragen, dass Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur rascher umgesetzt wird.