Neue Netzentgelte ab 2027 – Kritik an Regeln für Batteriespeicher
Die Regulierungsbehörde E-Control hat eine neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung beschlossen. Sie bildet ab 1. Jänner 2027 die Basis für die Berechnung der Stromnetzentgelte in Österreich. Ziel ist es laut E-Control, die bestehenden Netze besser auszulasten und Ausbaukosten zu vermeiden.
TeilenWhatsAppFacebookLinkedInXE-MailKernpunkt ist die schrittweise Umstellung auf ein Verhältnis von 50 Prozent Arbeits- und 50 Prozent Leistungspreis innerhalb von drei Jahren. Bisher werden die Netzkosten bei Haushalten zu rund 90 Prozent über die verbrauchte Strommenge verrechnet. Künftig zählt die höchste in einem Monat gemessene Viertelstundenleistung stärker. Für Haushalte und Kleinbetriebe gibt es je nach Netzbereich eine Übergangsfrist bis spätestens 1. Juli 2028.
Dazu kommen zeitvariable Arbeitspreise: Der bereits seit Frühjahr 2026 geltende Sommer-Nieder-Arbeitspreis wird ergänzt durch einen Winter-Nieder-Arbeitspreis ab Oktober 2027, nachts zwischen 23 und 5 Uhr. Voraussetzung ist ein Smart Meter mit viertelstündlicher Auslesung. Wer einen Teil seiner Anschlussleistung als flexibel vereinbart, kann ebenfalls geringere Entgelte erhalten, muss dafür aber kurze Eingriffe des Netzbetreibers akzeptieren.
Kritik kommt von PV&B Austria, Windkraft Österreich, dem Bundesverband Energiespeicher und dem Dachverband Erneuerbare Energie Österreich. Sie halten die vorgesehenen Vergünstigungen für Batteriespeicher für unzureichend und fordern eine stärkere Gleichstellung mit Pumpspeicherkraftwerken, da sonst Investitionen ausbleiben könnten.
Was das für Haushalte bedeutet
Wer seinen Strombezug zeitlich verteilt und Lastspitzen vermeidet, kann künftig Netzkosten sparen. Speicherbesitzer sollten die neuen Regeln genau prüfen, da Vergünstigungen an einen systemdienlichen Betrieb gebunden sind.