Aktuell · Gesetze und Netz

VwGH bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Stromerzeuger-Sondersteuer

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag gestellt, wesentliche Teile des Energiekrisenbeitrags-Strom als verfassungswidrig aufzuheben. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung hervor, über die Der Standard berichtete. Betroffen ist die Sonderabgabe, die Stromerzeuger seit 2022 zahlen müssen.

Veröffentlicht am 03.11.2026

Redaktionell geprüft am 03.11.2026

Entwurf mit KI aus Daten mit Quelle, von der Redaktion geprüft. So arbeiten wir

Die damalige schwarz-grüne Regierung hatte den Energiekrisenbeitrag-Strom eingeführt, als die Strompreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stark gestiegen waren. Stromerzeuger, die von den hohen Preisen profitierten, sollten dadurch einen Teil ihrer Gewinne abgeben. Die Abgabe wurde seither mehrmals verlängert, zuletzt bis zum Jahr 2029, und ist bis dahin auch im Bundesbudget eingeplant.

Mehrere Unternehmen, darunter auch Betreiber von Wasser-, Sonnen- und Windkraftanlagen, hatten sich dagegen beim Finanzgericht gewehrt. Ihr Argument: Der Strommarkt habe sich inzwischen beruhigt, eine sachliche Rechtfertigung für die zusätzliche Belastung des Sektors bestehe nicht mehr. Der VwGH beantragt nun, „wesentliche Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom“ aufzuheben.

Schon im Juli 2026 hatte der VfGH selbst Zweifel an dem Gesetz geäußert und ein eigenes Prüfverfahren eingeleitet. Er bezweifelte, dass die besondere Marktsituation, die die Steuer bis Ende 2023 gerechtfertigt hatte, auch für die Zeit danach noch gilt. Nun muss der VfGH entscheiden, ob die Regelung verfassungswidrig ist. Fällt die Abgabe, würde dem Staat laut Bericht eine Einnahmequelle wegbrechen, die zuletzt mehrere Hundert Millionen Euro jährlich brachte.

Passend dazu