Ratgeber · Netzkosten · 2027

Netzentgelte 2027: Leistungspreis und Einspeiseentgelt erklärt

Bisher bezahlen Haushalte das Stromnetz fast nur nach Kilowattstunden. Ab 2027 kommt ein Leistungspreis dazu: Er richtet sich nach der höchsten Viertelstunde im Monat. Die Regeln sind beschlossen, die Beträge je Netzgebiet folgen Mitte Dezember.

Was sich ändert

Die E-Control hat die Grundsatzverordnung für die Netzentgelte am 12. Oktober 2026 erlassen. Sie gilt ab 1. Jänner 2027 für alle Netzgebiete.

  • Leistungspreis nach der höchsten Viertelstundebeschlossen

    Der Smart Meter misst die durchschnittliche Leistung jeder Viertelstunde. Der höchste Wert eines Kalendermonats bestimmt den Leistungspreis für diesen Monat, jeder Monat beginnt neu. Kurze Spitzen von wenigen Minuten zählen deshalb nur anteilig.

  • Mindestens 2 kW, über 10 kW der doppelte Satzbeschlossen

    Verrechnet werden bei Haushalten mindestens 2 kW. Bis 10 kW gilt ein Satz pro Kilowatt, für jedes Kilowatt darüber ein höherer.

  • Pauschalen fallen wegbeschlossen

    Die Netzpauschale und das Messentgelt entfallen. Dafür sinkt der Preis pro Kilowattstunde, ein Teil der Kosten wandert in den Leistungspreis.

  • Start je Netzgebietbeschlossen

    Jeder Netzbetreiber legt fest, ab wann der Leistungspreis bei Haushalten gilt: frühestens am 1. Jänner 2027, spätestens am 1. Juli 2028. Nachverrechnet wird nichts.

  • Billiger zu bestimmten Zeitenbeschlossen

    Im Sommerhalbjahr kostet das Netz von 10 bis 16 Uhr weniger (Sommer-Nieder-Arbeitspreis), ab Oktober 2027 auch im Winter von 23 bis 5 Uhr (Winter-Nieder-Arbeitspreis). Beides braucht Viertelstundenwerte vom Smart Meter.

  • Beträge je Netzgebietfolgt

    Wie viel ein Kilowatt Leistung und eine Kilowattstunde kosten und wie hoch die Rabatte sind, regelt die Tarifverordnung der E-Control. Sie wird für Mitte Dezember 2026 erwartet.

Vom Arbeitspreis zum Leistungspreis

Heute zahlt ein Haushalt das Netz zu rund 90 % über die Kilowattstunden. Schritt für Schritt soll die Hälfte über die Leistung kommen.

Wie sich das Netzentgelt eines Haushalts aufteilt

Anteil am Netznutzungsentgelt, nach Kilowattstunden und nach Leistung
Darstellung
  • nach Kilowattstunden (Arbeitspreis)
  • nach Leistung (bis 2026 Pauschale, ab 2027 Leistungspreis)
Gerundet. Die gesamten Netzkosten bleiben laut E-Control gleich, sie werden nur anders verteilt. Das Verhältnis 50 zu 50 soll innerhalb von drei Jahren erreicht werden.
Anteil von Arbeitspreis und Leistungspreis am Netznutzungsentgelt eines Haushalts (Prozent, gerundet)
Zeitraumnach kWhnach Leistung
Bis 2026 (heute)90 %10 %
Ab 2027 (erste Stufe)60 %40 %
Ab 2029 (Ziel)50 %50 %

Spitzen-Check: Welche Leistung zählt bei Ihnen?

Entscheidend ist, was in einer Viertelstunde gleichzeitig läuft. Wählen Sie, was an einem typischen Abend zusammenkommt.

Was läuft in Ihrer stärksten Viertelstunde gleichzeitig?
E-Auto laden mit

4,4 kW

Ihre Spitze liegt bei etwa 4,4 kW. Das ist der Wert, nach dem der Leistungspreis in diesem Monat verrechnet wird.

Strich bei 2 kW: so viel wird mindestens verrechnet. Roter Strich bei 10 kW: darüber kostet jedes Kilowatt mehr.

  • Grundlast0,3 kW
  • Herd und Backrohr2,3 kW
  • Wasserkocher0,4 kW
  • Geschirrspüler1,3 kW

Annahmen: typische Leistungen der Geräte und wie viele Minuten sie in dieser Viertelstunde laufen (etwa der Herd mit 3,5 kW für 10 Minuten, der Wasserkocher mit 2 kW für 3 Minuten), dazu 0,3 kW Grundlast. Der Smart Meter mittelt über 15 Minuten; Ihre echte Spitze steht im Webportal Ihres Netzbetreibers.

Billiger zu bestimmten Zeiten

Zusätzlich wird der Netz-Arbeitspreis zu Zeiten billiger, in denen das Netz wenig ausgelastet ist. Die Höhe des Rabatts legt die Tarifverordnung fest; im Sommer 2026 waren es 20 %.

Wann das Netz billiger ist

Stunden mit niedrigerem Netz-Arbeitspreis, nach Halbjahr
Darstellung
  • Sommer-Nieder-Arbeitspreis (10 bis 16 Uhr, seit April 2026): Genau die Stunden, in denen eine PV-Anlage am meisten erzeugt. Wer selbst Strom hat, braucht in dieser Zeit wenig aus dem Netz; der Rabatt hilft vor allem beim Laden von E-Auto oder Speicher mit Netzstrom.
  • Winter-Nieder-Arbeitspreis (23 bis 5 Uhr, ab Oktober 2027): Nachts im Winter, wenn die PV-Anlage nichts liefert. Interessant für Wärmepumpe, Warmwasser und das Laden über Nacht.
Zeiten mit niedrigerem Netz-Arbeitspreis
TarifZeitraumUhrzeitgilt
Sommer-Nieder-Arbeitspreis1. April bis 30. September10 bis 16 Uhrseit April 2026
Winter-Nieder-Arbeitspreis1. Oktober bis 31. März23 bis 5 Uhrab Oktober 2027

Was das für PV-Anlagen heißt

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt für Einspeiser eigene Regeln. Die „Sonnensteuer“ trifft nur Anlagen über 20 kW, und auch die mit höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

  • Einspeisen bleibt bis 20 kW freibeschlossen

    Ab 1. Jänner 2027 zahlen Einspeiser einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag von höchstens 0,05 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Anlagen bis einschließlich 20 kW netzwirksamer Leistung sind befreit, neue wie bestehende.

  • Selbst verbrauchter Strom spart weniger Netzkostenbeschlossen

    Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Netz-Arbeitspreis. Wandert ein Teil der Netzkosten in den Leistungspreis, sinkt dieser Teil der Ersparnis. Die Spitze im Winter oder am Abend deckt die PV-Anlage nicht.

  • Spitzenkappung bei neuen Anlagenbeschlossen

    Bei neuen oder geänderten Anschlüssen darf der Netzbetreiber die Einspeisung begrenzen, aber nicht unter 70 % der Modulleistung. Anlagen bis 7 kW netzwirksamer Leistung sind ausgenommen. PV Austria schätzt den Verlust bei Anlagen mit Eigenverbrauch auf unter 1 % der Einspeisung.

  • Steuerbar ab 3,68 kWbeschlossen

    Neue oder wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW brauchen seit 1. Juni 2026 eine Einrichtung, über die der Netzbetreiber die Einspeisung steuern kann. Die Kosten trägt der Anlagenbetreiber.

  • Anschluss bis 15 kW ohne Pauschalebeschlossen

    Für neue PV-Anlagen bis 15 kW netzwirksamer Leistung entfällt der pauschale Teil des Netzanschlussentgelts.

  • Speicher und der Leistungspreisfolgt

    Ein Heimspeicher senkt den Leistungspreis nur, wenn er die Spitze tatsächlich abdeckt, etwa am Winterabend. Dafür muss er für diese Stunden geladen sein und schnell genug entladen. Speicher, die nachweislich netzdienlich sind, können von Netzentgelten befreit werden; die Bedingungen richten sich an größere Speicher.

PV-Check: Betrifft mich das?

Geben Sie Ihre Anlage ein. Sie sehen, welche der neuen Regeln für sie gelten.

Ihre Anlage
kWp

kW

Steht im Netzzugangsvertrag, meist die Leistung des Wechselrichters.

  • Einspeiseentgelt ab 2027betrifft Sie nichtBis 20 kW netzwirksamer Leistung bleibt das Einspeisen frei, auch nach 2027.
  • Spitzenkappungbetrifft Sie nichtGilt nur für neue oder geänderte Anschlüsse. Eine bestehende Anlage, die Sie nicht erweitern, ist nicht betroffen.
  • Steuerbare Einrichtungbetrifft Sie nichtPflicht nur für neue oder wesentlich geänderte Anlagen seit 1. Juni 2026.
  • Leistungspreis beim Bezuggilt für alleGilt für jeden Haushalt, auch mit PV. Die Anlage senkt die bezogenen Kilowattstunden, aber selten die höchste Viertelstunde: Die liegt meist am Abend oder im Winter.

Annahme für das Beispiel beim Einspeiseentgelt: 1.000 kWh Ertrag pro kWp, davon 60 % eingespeist. Ohne Gewähr; verbindlich sind Gesetz, Verordnung und Ihr Vertrag mit dem Netzbetreiber.

Häufige Fragen

Wann gilt der Leistungspreis für mich?

Das legt Ihr Netzbetreiber fest, frühestens ab 1. Jänner 2027, spätestens ab 1. Juli 2028. Ab diesem Tag gilt er für alle Haushalte im Netzgebiet. Die Netzbetreiber informieren ihre Kundinnen und Kunden vorher.

Wird mein Netz teurer?

Laut E-Control ändert sich für einen durchschnittlichen Haushalt ohne leistungsstarke Geräte wenig, oft wird es etwas günstiger. Die gesamten Netzkosten bleiben gleich, sie werden nur anders verteilt: Wer hohe Spitzen hat, etwa durch ein E-Auto mit 11 kW oder eine Sauna, zahlt mehr.

Was ist der Unterschied zwischen kW und kWh?

Kilowatt (kW) ist die Leistung in einem Moment, Kilowattstunde (kWh) die Menge über die Zeit. Ein Wasserkocher mit 2 kW braucht in drei Minuten 0,1 kWh. Der Arbeitspreis zählt die kWh, der Leistungspreis die höchste durchschnittliche Leistung einer Viertelstunde.

Wo sehe ich meine Viertelstundenspitze?

Im Smart-Meter-Webportal Ihres Netzbetreibers, meist unter Verbrauch oder Lastgang in der Viertelstunden-Ansicht. Die höchste Viertelstunde jedes Monats muss der Netzbetreiber nach dem ElWG immer auslesen, auch wenn Sie der Speicherung der Viertelstundenwerte widersprochen haben. Für die Rabatte zu bestimmten Zeiten brauchen Sie die Viertelstundenwerte.

Wie senke ich meine Spitze?

Große Verbraucher nicht gleichzeitig laufen lassen: E-Auto mit weniger Leistung und länger laden, Sauna und Backrohr nicht gemeinsam, die Wärmepumpe ohne Heizstab-Spitzen. Wer dem Netzbetreiber erlaubt, einen Teil der Leistung zweimal am Tag für höchstens zwei Stunden zu drosseln, zahlt dafür laut E-Control nur ein Viertel des Leistungspreises.

Muss ich für das Einspeisen zahlen?

Nur mit mehr als 20 kW netzwirksamer Leistung. Dann zahlen Sie ab 2027 höchstens 0,05 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, bei 20.000 kWh im Jahr also höchstens 10 Euro. Den genauen Satz legt das Wirtschaftsministerium jedes Jahr per Verordnung fest.

Was heißt netzwirksame Leistung?

Die Leistung, die am Anschlusspunkt ins Netz wirken kann, wie sie mit dem Netzbetreiber vereinbart ist. Sie steht im Netzzugangsvertrag und ist bei Einspeisern meist die Leistung des Wechselrichters oder eine vereinbarte Begrenzung, nicht die Modulleistung in kWp.

Lohnt sich ein Speicher wegen des Leistungspreises?

Allein deswegen selten. Die Spitzen entstehen oft im Winter oder am Abend, wenn ein PV-Speicher leer ist. Ein Speicher, der gezielt Spitzen abfängt, braucht eine passende Steuerung. Was ein Speicher insgesamt bringt, zeigt der Speicher-Rechner.

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