Förderungen

Photovoltaik-Förderung Burgenland: Land, Bund und Einspeisetarif

Im Burgenland können private Haushalte für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mehrere Förderungen nutzen: eine Landesförderung für Stromspeicher, den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher sowie den laufenden Einspeisetarif der OeMAG für überschüssigen Strom. Der frühere Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule ist inzwischen ausgelaufen. Dieser Überblick richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen im Burgenland und zeigt, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderhöhe ausfällt und wie der Antrag abläuft. Für Unternehmen, Landwirtschaft, Gemeinden oder Vereine gelten eigene Förderbedingungen, die hier nicht behandelt werden.

Redaktionell geprüft am 1. Oktober 2026

Förderprogramme für Burgenland

Programme von Burgenland und vom Bund – jede Zahl mit Quelle
ProgrammStatusFörderungObergrenzeAntragsfrist
Land Burgenland – Richtlinie 2026 zur Förderung von StromspeichersystemenBurgenland · Stand 26.09.2026 · Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026läuft100 € pro kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.202620 kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.202631.12.2026Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026
EAG-Investitionszuschuss PhotovoltaikBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026––
EAG-Investitionszuschuss StromspeicherBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.202650 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026–
OeMAG-MarktpreisBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSGläuft9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026––
Umsatzsteuer-Nullsatz für PhotovoltaikmoduleBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: BMF – Umsatzsteuer auf Photovoltaikmodule – Steuersatz für Photovoltaikmoduleeingestellt seit 31.03.2025–––

Stand der Angaben: 26.09.2026. Förderungen haben begrenzte Budgets und Fristen und können kurzfristig geändert oder eingestellt werden. Bitte prüfen Sie Voraussetzungen und Beträge vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle.

Förderhöhe im Überblick: Land und Bund

Für die Photovoltaik-Förderung im Burgenland gelten unterschiedliche Sätze, je nachdem ob es sich um die Landesförderung oder um die Bundesförderung handelt.

  • Landesförderung Stromspeicher: bis zu 30,0 %Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Kosten, konkret 100 € pro kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität, gedeckelt bei 20 kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026
  • EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik (Bund): 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 bezogen auf die Engpassleistung, insgesamt maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten
  • EAG-Investitionszuschuss Stromspeicher (Bund): 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität, gedeckelt bei 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, insgesamt maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Kosten
  • Einspeisetarif der OeMAG: aktueller Marktpreis von 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 für eingespeisten Überschussstrom

Welche Förderung im Einzelfall zusteht, hängt von der Anlagengröße, dem Vorliegen einer Bundesförderung und den jeweils gültigen Förderrichtlinien ab.

Landesförderung: Zuschuss für Stromspeicher im Burgenland

Das Land Burgenland unterstützt private Haushalte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für Stromspeichersysteme. Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen, und zwar sowohl die Erstinstallation als auch die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher oder die Erweiterung eines bestehenden Speichers.

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, wobei die Wohnfläche den überwiegenden Teil des Gebäudes ausmachen muss. Die Landesförderung ist nachrangig: Sie kommt nur zum Tragen, wenn eine Bundesförderung wie der EAG-Investitionszuschuss abgelehnt wurde oder nicht besteht und keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt. Der Speicher benötigt eine Zulassung einer autorisierten europäischen Prüfstelle sowie eine Betriebserlaubnis; Eigenbauten, Plug-and-play-Systeme, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30,0 %Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Kosten beziehungsweise 100 € pro kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 je Kilowattstunde für die ersten 20 kWhQuelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 an nutzbarer Speicherkapazität. Insgesamt stehen für die aktuelle Richtlinie Fördermittel in Höhe von 1.750.000 €Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 zur Verfügung, vergeben nach der Reihenfolge des Einlangens vollständiger Anträge, solange Budgetmittel vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag ist online zu stellen, grundsätzlich innerhalb der im Förderleitfaden festgelegten Frist nach Rechnungsdatum beziehungsweise Fertigstellung, und die geförderte Anlage muss über einen im Förderleitfaden festgelegten Mindestzeitraum weiterbetrieben werden. Anträge im Rahmen dieser Richtlinie sind bis 31.12.2026Quelle: Land Burgenland – Förderung von Stromspeichern – Förderrichtlinie 2026 · geprüft 26.09.2026 möglich, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik

Zusätzlich zur Landesförderung steht privaten Haushalten im Burgenland der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen offen. Der Antrag erfolgt online über das EAG-Portal im Rahmen zeitlich befristeter Fördercalls, die mehrmals im Jahr stattfinden. Der Erstantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, und der Baubeginn darf nicht vor dem Frühjahr 2022 erfolgt sein.

Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen bereits alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen, ebenso ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt. Die Anlagen werden anhand ihrer Engpassleistung in mehrere Größenkategorien eingeteilt, die auch das jeweilige Vergabeverfahren bestimmen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 bezogen auf die Engpassleistung, gedeckelt mit 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.

Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher

Auch für den Stromspeicher gibt es über den EAG-Investitionszuschuss eine Bundesförderung. Diese kann ausschließlich zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage in Anspruch genommen werden, eine reine Speichernachrüstung ohne gleichzeitige PV-Förderung ist nicht förderfähig. Ebenso wird eine spätere Erweiterung eines bereits geförderten Speichers nicht unterstützt. Die Speicherkapazität muss dabei in einem im Förderleitfaden festgelegten Mindestverhältnis zur beantragten Engpassleistung der Photovoltaikanlage stehen.

Die Förderhöhe beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität für die ersten 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, insgesamt maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten. Der Antrag erfolgt gemeinsam mit dem PV-Antrag im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.

Einspeisetarif: Der Marktpreis der OeMAG

Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist und über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet werden. Dieses Modell steht für Photovoltaikanlagen mit einer Modulspitzenleistung unterhalb einer bestimmten Grenze offen und gilt neben Photovoltaik auch für andere erneuerbare Energieträger außer Windkraft, für die ein eigener Marktpreis besteht.

Der aktuelle Marktpreis liegt bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Dieser Wert wird von der OeMAG regelmäßig neu veröffentlicht und verändert sich daher im Zeitverlauf, sodass die tatsächliche Vergütung von der Marktlage zum jeweiligen Einspeisezeitpunkt abhängt.

Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule: ausgelaufen

Bis vor einiger Zeit galt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen bei kleineren Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Umsatzsteuer-Nullsatz. Diese Regelung ist mittlerweile ausgelaufen: Seit 2025 unterliegt der Kauf von Photovoltaikmodulen wieder dem regulären Steuersatz. Für Mietverträge, Wartungs- und Garantieverträge sowie die nachträgliche Installation nur eines Speichers galt ohnehin schon zuvor der Normalsteuersatz.

Förderung für Balkonkraftwerke im Burgenland

Zum Suchbegriff Förderung Balkonkraftwerk Burgenland ist auf Basis der vorliegenden Angaben derzeit keine eigene Landesförderung für Steckersolargeräte ausgewiesen. Ob und in welcher Form eine gesonderte Unterstützung für Balkonkraftwerke besteht, kann sich ändern; Auskunft dazu erteilt die für Photovoltaik-Förderungen zuständige Stelle des Landes Burgenland.

Ertrag von Photovoltaikanlagen im Burgenland

Wie hoch sich eine Förderung tatsächlich auswirkt, hängt auch vom erzielbaren Ertrag der Anlage ab. Ausgewertet für 171Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden im Burgenland liegt der mittlere spezifische Jahresertrag bei 1.210 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, mit einer Bandbreite von 1.154 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 bis 1.236 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 je nach Standort und Ausrichtung. Grundlegende Informationen zur Funktionsweise einer Photovoltaikanlage finden Sie im Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.

So beantragen Sie eine Photovoltaik-Förderung im Burgenland

Da die Landesförderung nachrangig zur Bundesförderung ist, empfiehlt es sich, zuerst den EAG-Investitionszuschuss über das EAG-Portal zu prüfen und erst danach, bei Ablehnung oder Nichtbestehen dieser Förderung, die Landesförderung für Stromspeicher beim Land Burgenland zu beantragen. Für beide Anträge werden unter anderem ein Angebot des Netzbetreibers, Nachweise zur Anlage sowie Rechnungsunterlagen benötigt.

Förderbedingungen, Fördersätze und Fristen können sich ändern, und die Vergabe erfolgt in beiden Fällen nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel ohne Rechtsanspruch. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung die aktuell gültige Richtlinie bei der zuständigen Förderstelle und klären Sie im Zweifel offene Fragen direkt dort.

Häufige Fragen

Nicht uneingeschränkt: Die Landesförderung für Stromspeicher im Burgenland ist nachrangig und kommt nur zum Tragen, wenn eine Bundesförderung wie der EAG-Investitionszuschuss abgelehnt wurde oder nicht besteht und zusätzlich keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt.

Weiterlesen