Förderung der Stadt Graz für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Die Stadt Graz unterstützt gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen an mehrgeschoßigen Wohnobjekten im Grazer Stadtgebiet. Gefördert werden Anlagen, an denen sich mehrere Haushalte oder Wohneinheiten eines Objekts beteiligen, wobei je Netzzugangspunkt eine Mindestanzahl an Haushalten mitmachen muss. Die Anlage kann dachintegriert, aufgeständert oder fassadenintegriert ausgeführt sein, die Ausrichtung muss zwischen West und Ost liegen, und der rechnerische Jahresertrag muss einen bestimmten Mindestwert je kWp erreichen – bei Fassadenanlagen liegt diese Schwelle niedriger.
Die Förderhöhe beträgt 300 € pro kWpQuelle: Stadt Graz – Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen · geprüft 26.09.2026, gedeckelt mit maximal 20.000 €Quelle: Stadt Graz – Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen · geprüft 26.09.2026 pro Projekt. Wird der erzeugte Strom von den beteiligten Haushalten selbst genutzt, fällt der Fördersatz höher aus als bei Anlagen ohne Eigennutzung, etwa durch Bauträger oder Hausverwaltungen. Der Antrag erfolgt elektronisch über das E-Government-Formular der Stadt Graz, wahlweise in einem einstufigen oder zweistufigen Verfahren; die Antragstellung ist zwischen 01.01.2026Quelle: Stadt Graz – Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen · geprüft 26.09.2026 und 31.12.2026Quelle: Stadt Graz – Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen · geprüft 26.09.2026 möglich. Die Anlage muss ab Auszahlung über mehrere Jahre bestehen und funktionstüchtig bleiben, und es dürfen nur neuwertige Komponenten verbaut werden. Bürger:innenbeteiligungsmodelle und öffentliche Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.
Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik
Unabhängig vom Wohnort gilt für Photovoltaikanlagen unter einer bestimmten Engpassleistung der bundesweite EAG-Investitionszuschuss – er steht damit auch Haushalten in Graz und in der Umgebung offen, etwa in Graz-Umgebung und den angrenzenden Gemeinden. Die Förderung beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und deckt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten für die PV-Anlage ab. Anlagen werden nach ihrer Engpassleistung in Kategorien eingeteilt; kleinere Kategorien – wie sie für Einfamilienhäuser und Mehrparteienhäuser typisch sind – werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, größere nach dem Förderbedarf je kWp.
Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, und zwar im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal. Diese Antragsfenster sind zeitlich begrenzt und finden mehrmals im Jahr statt. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen bereits alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie ein Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt vorliegen. Nach Vertragserstellung ist eine Frist zur Inbetriebnahme einzuhalten, die sich nach der Anlagengröße richtet. Die Auszahlung erfolgt erst nach der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
Speicherförderung: EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher
Zusätzlich zur Photovoltaikförderung können Sie einen Zuschuss für den Batteriespeicher beantragen. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Photovoltaikanlage gefördert wird – eine reine Speichererweiterung eines bestehenden Systems ist nicht förderfähig. Die Speicherkapazität muss in einem bestimmten Verhältnis zur beantragten PV-Leistung stehen.
Gefördert wird mit 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, bis zu einer maximal förderfähigen Kapazität von 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026. Insgesamt deckt der Zuschuss höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Speicherkosten ab. Wie bei der Photovoltaikförderung erfolgt die Antragstellung im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.
Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis
Für Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Vergütung über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG. Der Marktpreis liegt aktuell bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 und gilt für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter der gesetzlich festgelegten Grenze – bei Photovoltaik zählt dafür die Modulspitzenleistung in kWp. Dieser Marktpreis gilt für Photovoltaik und die meisten anderen erneuerbaren Energieträger; für Windkraft besteht ein eigener Marktpreis.
Ökologische Wohnbauförderung der Steiermark: PV-Bonuspunkte
Im Rahmen der ökologischen Wohnbauförderung des Landes Steiermark – etwa beim Wohnbauscheck oder bei einer umfassenden Sanierung – zählt eine Photovoltaikanlage als eine von mehreren möglichen Ökopunkte-Maßnahmen. Im Geschoßbau ist dafür eine Mindestanzahl an Ökopunkten aus verschiedenen Bereichen nötig, die Sie mit einem eigenen Formblatt bekannt geben. Die Nachweise sind spätestens bei Baufertigstellung vorzulegen, nachträgliche Änderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für dieselben Maßnahmen können keine weiteren Landesförderungen zusätzlich beantragt werden, und es besteht kein Rechtsanspruch. Details zu allen steirischen Förderungen finden Sie in der Übersicht Photovoltaik-Förderung Steiermark.
Photovoltaik-Förderung in Graz-Umgebung und den Nachbargemeinden
Die städtische Förderung für Gemeinschaftsanlagen gilt ausschließlich für Objekte im Grazer Stadtgebiet. Wohnen Sie in einer Gemeinde außerhalb der Stadtgrenze, etwa in Graz-Umgebung, steht Ihnen diese Förderung nicht offen. Der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher sowie der OeMAG-Marktpreis gelten dagegen unabhängig vom Wohnort im gesamten Bundesgebiet – eine Photovoltaik-Förderung in der Nähe von Graz stützt sich damit vor allem auf diese Bundesprogramme. Zusätzlich kann die ökologische Wohnbauförderung des Landes Steiermark relevant sein, wenn Ihr Bauvorhaben die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Eine Übersicht der Förderungen für die gesamte Steiermark finden Sie unter Photovoltaik-Förderung Steiermark.
Ausgelaufene Förderung: Umsatzsteuer-Nullsatz
Der Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule, der für Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Anlagen bis zu einer bestimmten Engpassleistung an oder bei begünstigten Gebäuden galt, ist seit 2025 nicht mehr anwendbar. Wenn Sie bei früheren Recherchen – etwa zur Photovoltaik-Förderung Graz für 2023 oder 2024 – auf diese Regelung gestoßen sind: Für neue Anlagen gilt sie nicht mehr. Prüfen Sie bei der Planung daher immer den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle, da sich Förderbedingungen, Fördersätze und Fristen regelmäßig ändern können.
Förderungen kombinieren und Antrag stellen
Die städtische Förderung, die Bundesförderungen und die Wohnbauförderung des Landes verfolgen unterschiedliche Zwecke und lassen sich in der Regel miteinander kombinieren, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt sind – prüfen Sie das vor der Antragstellung bei der zuständigen Stelle. Wichtig ist die Reihenfolge: Der EAG-Investitionszuschuss muss bereits vor der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden, während bei anderen Förderungen abweichende Fristen gelten können. Da sich Förderhöhen, Voraussetzungen und Antragsfenster ändern können, empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb den aktuellen Stand bei der Stadt Graz, der Abwicklungsstelle des EAG-Investitionszuschusses beziehungsweise dem Land Steiermark zu prüfen.
Häufige Fragen
Grundsätzlich richten sich beide Förderungen an unterschiedliche Konstellationen – die Stadtförderung an Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern, der EAG-Zuschuss an Photovoltaikanlagen allgemein. Ob eine Kombination im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten vor der Antragstellung direkt mit den zuständigen Förderstellen.
Beim EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik ist der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Auch bei der Förderung der Stadt Graz erfolgt die Antragstellung über das E-Government-Formular, bevor die Auszahlung möglich ist. Klären Sie den genauen Ablauf und die Reihenfolge am besten vor Beauftragung des Installationsbetriebs mit der jeweiligen Förderstelle.
Ja, der EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher ergänzt die Photovoltaikförderung des Bundes. Er ist nur gemeinsam mit einer geförderten Photovoltaikanlage möglich und deckt einen Teil der Speicherkosten ab, bis zu einer maximal förderfähigen Kapazität.
Nein, die städtische Förderung ist auf gemeinschaftliche Anlagen an mehrgeschoßigen Wohnobjekten mit mehreren beteiligten Haushalten ausgerichtet. Für Einfamilienhäuser in Graz und Umgebung kommen der bundesweite EAG-Investitionszuschuss sowie die Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis infrage.
Die städtische Förderung für Gemeinschaftsanlagen ist an das Grazer Stadtgebiet gebunden. Die Bundesförderungen sowie die ökologische Wohnbauförderung des Landes Steiermark stehen dagegen unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie innerhalb der Stadtgrenze oder in einer Nachbargemeinde wohnen.