Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik in der Steiermark
Für private Haushalte in der Steiermark stehen derzeit folgende Förderschienen zur Verfügung:
- Bundesweiter EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
- Bundesweiter EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher, kombinierbar mit einer beantragten Photovoltaikanlage
- Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis für überschüssigen Strom
- Ökopunkte im Rahmen der Ökologischen Wohnbauförderung des Landes Steiermark, unter anderem bei Neubau, umfassender Sanierung oder Kleiner Sanierung
Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule ist ausgelaufen und wird weiter unten als historische Information angeführt. Für einen Vergleich mit anderen Bundesländern und Städten kann auch die Übersicht zur Photovoltaik-Förderung Graz hilfreich sein.
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
Der EAG-Investitionszuschuss ist die zentrale Bundesförderung für neue Photovoltaikanlagen und richtet sich auch an private Haushalte in der Steiermark. Die Förderhöhe beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, wobei die Förderung insgesamt maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Kosten abdeckt.
Die Antragstellung erfolgt über das EAG-Portal im Rahmen von Fördercalls, die jeweils nur kurze Zeit geöffnet sind. Der Erstantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, der Baubeginn darf nicht vor einem im Frühjahr 2022 liegenden Stichtag erfolgt sein. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie mindestens ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt vorliegen.
Anlagen werden je nach Engpassleistung in Kategorien von A bis D eingeteilt. Kleinere Kategorien werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, größere nach dem Förderbedarf pro kWp. Nach Vertragserstellung gilt eine Inbetriebnahmefrist, die je nach Anlagengröße unterschiedlich lang ist. Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
Förderung für Stromspeicher
Für Stromspeicher gibt es einen eigenen EAG-Investitionszuschuss, der ausschließlich zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage beantragt werden kann. Reine Speichererweiterungen ohne gleichzeitige PV-Förderung werden nicht unterstützt.
Die Förderhöhe beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, begrenzt auf eine Speicherkapazität von höchstens 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026. Die Speicherkapazität muss dabei in einem festgelegten Verhältnis zur beantragten Engpassleistung der Photovoltaikanlage stehen. Wie beim PV-Zuschuss deckt die Förderung insgesamt maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Kosten ab. Der Antrag erfolgt gemeinsam mit dem PV-Antrag im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.
Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis
Wird mehr Strom erzeugt als im Haushalt verbraucht wird, kann die Überschusseinspeisung über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet werden. Der Marktpreis gilt für Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern unterhalb einer bestimmten Engpassleistung und steht damit auch privaten Photovoltaikanlagen offen. Bei Photovoltaik wird die Modulspitzenleistung in kWp herangezogen.
Der aktuelle Marktpreis liegt seit August 2026 bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Windkraft ist von diesem Marktpreis ausgenommen und hat einen eigenen Wert. Die tatsächliche Höhe der Vergütung hängt vom jeweiligen Stromhändler beziehungsweise Vertrag ab, mit dem der Marktpreis verrechnet wird.
Ökologische Wohnbauförderung: Ökopunkte für Photovoltaik
Das Land Steiermark fördert Photovoltaik nicht als eigenen Zuschuss, sondern über das Punktesystem der Ökologischen Wohnbauförderung. Das betrifft unter anderem den Geschoßbau, den Wohnbauscheck, die Umfassende Sanierung, die Umfassende energetische Sanierung und die Kleine Sanierung.
Eine Photovoltaikanlage wird dabei als ökologische Maßnahme angerechnet. In manchen Förderschienen ist eine Mindestanzahl an Ökopunkten aus mehreren unterschiedlichen Bereichen nachzuweisen, wobei Photovoltaik einen dieser Bereiche abdecken kann. Die gewählten Maßnahmen sind per Formblatt bekanntzugeben, nachträgliche Änderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die entsprechenden Nachweise müssen spätestens bei Baufertigstellung vorgelegt werden.
Für dieselben Maßnahmen können keine weiteren Landesförderungen in Anspruch genommen werden, und auf die Wohnbauförderung besteht kein Rechtsanspruch. Details zu den einzelnen Förderschienen und zur Antragstellung erhalten Sie bei der Wohnbauförderungsstelle des Landes Steiermark.
Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule ist ausgelaufen
Bis Ende März 2025 galt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen ein Umsatzsteuer-Nullsatz, sofern die Anlage eine bestimmte Engpassleistung nicht überschritt und auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes betrieben wurde, etwa eines Wohngebäudes. Miete, Wartungs- und Garantieverträge sowie die alleinige Nachrüstung eines Speichers waren davon ausgenommen und unterlagen weiterhin dem Normalsteuersatz.
Seit dem Auslaufen dieser Regelung gilt für Photovoltaikmodule wieder die reguläre umsatzsteuerliche Behandlung. Für aktuelle Planungen ist diese Information vor allem als historischer Hintergrund relevant, etwa wenn Angebote oder Rechnungen aus den Jahren davor mit heutigen Konditionen verglichen werden.
PV-Ertrag in der Steiermark als Planungsgrundlage
Neben der Förderhöhe beeinflusst der regionale Ertrag, wie wirtschaftlich sich eine Photovoltaikanlage in der Steiermark darstellt. Auswertungen für 282Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 steirische Gemeinden zeigen einen spezifischen Jahresertrag zwischen 870 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 und 1.270 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, im Median bei 1.195 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Die tatsächlichen Werte hängen von Standort, Ausrichtung und Neigung der Anlage ab.
Über das Jahr verteilt fällt der Ertrag saisonal unterschiedlich aus. Der Anteil am Jahresertrag liegt in etwa bei:
- Jänner: 5,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Februar: 6,6 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- März: 9,3 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- April: 10,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Mai: 10,3 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Juni: 10,6 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Juli: 11,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- August: 10,6 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- September: 9,1 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Oktober: 7,8 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- November: 4,8 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Dezember: 4,4 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
Diese Verteilung zeigt, dass der Großteil des Ertrags auf die Monate zwischen Frühling und Herbst entfällt. Für Grundlagen zur Funktionsweise einer Anlage bietet sich der Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt an.
Antragstellung, Kombination und Fristen im Überblick
Beim EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher ist die Reihenfolge entscheidend: Der Antrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage über das EAG-Portal gestellt werden, und alle nötigen Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Ticketziehung bereits vorliegen. Die Speicherförderung ist ausschließlich zusammen mit einer PV-Förderung möglich, nicht nachträglich für eine bestehende Anlage.
Bei der Ökologischen Wohnbauförderung des Landes Steiermark ist die Photovoltaikanlage als Ökopunkt im Rahmen des jeweiligen Förderansuchens bekanntzugeben, die Nachweise folgen spätestens bei Baufertigstellung. Eine Kombination mehrerer Landesförderungen für dieselbe Maßnahme ist laut Richtlinie ausgeschlossen, eine mögliche Kombination mit Bundesförderungen sollte direkt bei der zuständigen Förderstelle abgeklärt werden.
Da Fördersätze, Calls und Richtlinien angepasst werden können, sind die genannten Bedingungen als Momentaufnahme zu verstehen. Verbindliche Auskünfte zu Fristen, Förderbudget und Antragsformularen erteilen die jeweiligen Förderstellen, etwa die Abwicklungsstelle des EAG-Portals oder die Wohnbauförderung des Landes Steiermark.
Häufige Fragen
Ja, die EAG-Speicherförderung kann nur zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage in Anspruch genommen werden, nicht für eine bereits bestehende Anlage ohne neuen PV-Antrag.
Beim EAG-Investitionszuschuss ist der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Angebote, Genehmigungen und ein Netzbetreiber-Angebot für den Einspeisezählpunkt müssen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.
Nach den vorliegenden Informationen erfolgt die Speicherförderung über den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss. Ob es darüber hinaus eine gesonderte Landesförderung gibt, erfragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Förderstelle.
Nein, die Regelung ist ausgelaufen. Seither gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen wieder die reguläre umsatzsteuerliche Behandlung.
Für dieselben Maßnahmen sind laut Richtlinie keine weiteren Landesförderungen möglich. Eine Kombination mit Bundesförderungen wie dem EAG-Zuschuss sollte bei der zuständigen Förderstelle abgeklärt werden.
Überschussstrom wird über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet, der aktuelle Marktpreis liegt bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Die genaue Auszahlung hängt vom jeweiligen Vertrag mit dem Stromhändler ab.