Für wen gilt diese Förderübersicht?
Dieser Beitrag behandelt die Photovoltaik-Förderung Kärnten für private Haushalte, also für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, die auf einem dauerhaft bewohnten Wohngebäude eine Photovoltaikanlage errichten oder erweitern. Die Kärntner Landesförderung ist an einen ständig genutzten Hauptwohnsitz gebunden; Zweitwohnsitze, Ferienhäuser und Almhütten sind ausgenommen. Landwirtschaftliche und sonstige betriebliche Nutzungen liegen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Beitrags.
Landesförderung: Photovoltaik mit Stromspeicher als Pauschale
Das Land Kärnten fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage gemeinsam mit einem neuen Stromspeicher als Pauschalbetrag. Die Anlage muss entweder neu errichtet oder um mindestens 5 kWpQuelle: Land Kärnten – Photovoltaik- und Speicherförderung · geprüft 26.09.2026 erweitert werden, wobei der Speicher gleichzeitig neu installiert wird. Die Pauschale beträgt bis zu 3.000 €Quelle: Land Kärnten – Photovoltaik- und Speicherförderung · geprüft 26.09.2026 und deckt höchstens 50,0 %Quelle: Land Kärnten – Photovoltaik- und Speicherförderung · geprüft 26.09.2026 der förderungsfähigen Kosten ab. Voraussetzung ist, dass die Anlage nach dem Jahresbeginn 2026 fertiggestellt wurde, wobei das Datum der Schlussrechnung maßgeblich ist. Volleinspeiseanlagen, Inselanlagen und gebrauchte Module sind ausgeschlossen. Bereits gewährte Landesförderungen für dasselbe Gebäude werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Errichtung muss durch ein befugtes Unternehmen erfolgen, der Antrag ist online während eines offenen Fördercalls zu stellen; eine Zusicherung erfolgt nur, solange Budgetmittel vorhanden sind.
Landesförderung: Nachrüstung eines Stromspeichers
Besteht bereits eine Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude in Kärnten und wird nachträglich ein Stromspeicher eingebaut, unterstützt das Land Kärnten diese Nachrüstung als eigenes Programm. Gefördert wird ein Speichersystem je Anlage und Gebäude; ausgeschlossen sind Bleispeicher, Stand-Alone-Speicher, gebrauchte Komponenten sowie Speicher von Inselanlagen. Die Förderung beträgt bis zu 1.000 €Quelle: Land Kärnten – Photovoltaik- und Speicherförderung · geprüft 26.09.2026 und höchstens 50,0 %Quelle: Land Kärnten – Photovoltaik- und Speicherförderung · geprüft 26.09.2026 der Kosten, wobei frühere Landesförderungen für dasselbe Gebäude angerechnet werden. Auch hier ist der Antrag nur während eines offenen Fördercalls möglich, die Zusicherung hängt von den verfügbaren Budgetmitteln ab.
Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher
Zusätzlich zur Landesförderung steht privaten Haushalten in Kärnten der bundesweite EAG-Investitionszuschuss offen. Für die Photovoltaikanlage selbst beträgt der Zuschuss 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und deckt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten ab. Ein Zuschuss für den Stromspeicher ist nur zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage möglich, nicht für reine Speichererweiterungen; er beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und ist mit höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Kosten sowie mit höchstens 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 je Anlage begrenzt. Der Antrag erfolgt über das EAG-Portal im Rahmen eines Fördercalls; der Erstantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, und der Baubeginn darf nicht vor 2022 liegen. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie ein Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt vorliegen. Anlagen werden nach Größenkategorien gereiht, kleinere nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung, größere nach dem Förderbedarf je Kilowattpeak. Nach Vertragserstellung gilt eine nach Anlagengröße gestaffelte Frist zur Inbetriebnahme. Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
Einspeisetarif: Marktpreis der OeMAG
Für Strom, der ins Netz eingespeist wird, erhalten Sie über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG eine laufende Vergütung. Der Marktpreis gilt für Photovoltaikanlagen bis zu einer im Ökostromgesetz festgelegten Engpassleistung und lag zuletzt bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Er gilt für Photovoltaik und andere erneuerbare Energieträger außer Windkraft, wofür ein eigener Marktpreis besteht. Bei Photovoltaikanlagen ist für die Einordnung die Modulspitzenleistung in kWp maßgeblich. Dieser Marktpreis ist von den Investitionsförderungen des Landes und des Bundes unabhängig und wird laufend an die Marktverhältnisse angepasst.
Antrag, Formular und Auszahlung
Für die Kärntner Landesförderung reichen Sie den Antrag online über das jeweils aktuelle Formular ein, sobald ein Fördercall geöffnet ist; außerhalb dieser Zeitfenster ist keine Antragstellung möglich. Da die Zusicherung von den verfügbaren Budgetmitteln abhängt, empfiehlt sich eine frühzeitige und vollständige Einreichung der Unterlagen. Für den EAG-Investitionszuschuss des Bundes erfolgt die Antragstellung über das EAG-Portal, ebenfalls im Rahmen zeitlich begrenzter Fördercalls; hier ist der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage einzubringen. Die Auszahlung der Landesförderung richtet sich nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Landes Kärnten, beim Bundeszuschuss erfolgt sie erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control. Genaue Formularvorlagen und Einreichfristen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Förderstelle.
Ertrag von Photovoltaik-Anlagen in Kärnten
Die Höhe der Förderung sagt noch nichts darüber aus, wie viel Ertrag eine Anlage tatsächlich liefert. Über die ausgewerteten Gemeinden Kärntens liegt der mittlere spezifische Jahresertrag bei 1.219 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, die Bandbreite reicht von 889 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 bis 1.345 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, ausgewertet für 132Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden. Der Anteil am Jahresertrag verteilt sich nach Monaten wie folgt:
- Jänner: 5,7 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Feber: 7,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- März: 9,6 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- April: 9,9 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Mai: 10,1 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Juni: 10,5 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Juli: 11,1 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- August: 10,4 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- September: 8,9 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Oktober: 7,5 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- November: 4,7 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026
- Dezember: 4,7 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Diese Verteilung zeigt, dass in den Sommermonaten deutlich mehr Ertrag anfällt als im Winterhalbjahr, was bei der Planung von Eigenverbrauch und Speichergröße eine Rolle spielt. Wie eine Photovoltaikanlage grundsätzlich aufgebaut ist und funktioniert, erklärt der Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Frühere Steuerbegünstigung und aktueller Hinweis zu den Förderbedingungen
Bis Ende März 2025 galt für Photovoltaikmodule ein Umsatzsteuer-Nullsatz, sofern die Anlage eine bestimmte Engpassleistung nicht überschritt und auf oder in der Nähe eines begünstigten Wohngebäudes betrieben wurde; Vermietung, Wartungsverträge und die alleinige Nachrüstung eines Speichers waren davon ausgenommen. Diese Regelung ist ausgelaufen und gilt für neue Anschaffungen nicht mehr. Förderbedingungen, Höchstbeträge und Kostenanteile der hier beschriebenen Programme können sich ändern, insbesondere wenn Budgetmittel eines Fördercalls ausgeschöpft sind oder neue Richtlinien in Kraft treten. Prüfen Sie vor der Antragstellung den aktuellen Stand bei der zuständigen Förderstelle des Landes Kärnten beziehungsweise beim Bund und lassen Sie sich die Voraussetzungen für Ihr konkretes Vorhaben bestätigen.
Häufige Fragen
Landesförderung und der bundesweite EAG-Investitionszuschuss sind grundsätzlich getrennte Programme mit eigenen Voraussetzungen und eigener Antragstellung. Bei der Kärntner Landesförderung werden bereits gewährte Landesförderungen der vergangenen Jahre für dasselbe Gebäude bei der Berechnung berücksichtigt. Ob und in welchem Umfang eine Kombination im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten vorab mit der zuständigen Förderstelle.
Beim EAG-Investitionszuschuss des Bundes ist der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Bei der Kärntner Landesförderung ist der Antrag online während eines offenen Fördercalls einzureichen; die genaue Reihenfolge von Antrag, Beauftragung und Rechnungslegung entnehmen Sie der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Die Kärntner Landesförderung unterstützt die Nachrüstung eines Stromspeichers bei einer bestehenden Photovoltaikanlage als eigenes Programm. Der Bundeszuschuss für Speicher ist dagegen nur gemeinsam mit einer neu beantragten Photovoltaikanlage möglich, reine Speichererweiterungen sind davon ausgenommen.
Zu einer eigenen Förderung für Balkonkraftwerke liegen für Kärnten im Rahmen der hier dargestellten Programme keine Angaben vor. Ob es dafür gesonderte Unterstützung gibt, erfragen Sie bei der zuständigen Förderstelle.
Nein, dieser Beitrag behandelt ausschließlich Förderungen für private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Kärnten. Für landwirtschaftliche oder sonstige betriebliche Nutzung ist er nicht anwendbar.
Beim EAG-Investitionszuschuss des Bundes erfolgt die Auszahlung erst nach Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control. Für die Kärntner Landesförderung richten sich Zeitpunkt und Ablauf der Auszahlung nach der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Landes.