Photovoltaik-Förderung der Stadt Linz und der Linz AG
Die Photovoltaik-Förderung der Stadt Linz richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Linzer Stadtgebiet und wird in Kooperation mit der Linz AG abgewickelt. Private Haushalte gehören zur Zielgruppe dieser Förderung. Der Zuschuss beträgt 125 € pro kWpQuelle: Stadt Linz – Photovoltaik-Förderung · geprüft 26.09.2026, die Förderung ist mit 625 €Quelle: Stadt Linz – Photovoltaik-Förderung · geprüft 26.09.2026 je Anlage gedeckelt. Kleinstanlagen wie Balkonkraftwerke sind von dieser Förderung ausgenommen. Rechnungen und Zahlungsnachweise, die Sie für den Antrag vorlegen, dürfen nicht älter als ein Jahr sein – Sie können den Antrag also auch nach Kauf und Installation der Anlage stellen, sofern diese Frist eingehalten wird.
Solargründachbonus für Photovoltaik auf Gründächern
Errichten Sie Ihre Photovoltaikanlage auf einem begrünten Dach, kommt der Solargründachbonus der Stadt Linz zum Tragen. Der Fördersatz liegt bei 225 € pro kWpQuelle: Stadt Linz – Photovoltaik-Förderung · geprüft 26.09.2026, der maximale Förderbetrag bei 1.125 €Quelle: Stadt Linz – Photovoltaik-Förderung · geprüft 26.09.2026 je Anlage. Wie bei der regulären städtischen Förderung gilt, dass sich die Anlage im Linzer Stadtgebiet befinden muss, Balkonkraftwerke nicht förderfähig sind und Rechnungen sowie Zahlungsnachweise nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Ob für Ihr Vorhaben der Solargründachbonus oder die reguläre Förderung der Stadt Linz zutrifft und wie sich die beiden Programme zueinander verhalten, klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Stelle der Stadt Linz.
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zur städtischen Förderung steht privaten Haushalten in ganz Österreich, also auch in Linz, der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen offen. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, gedeckelt mit 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Investitionskosten. Die Beantragung erfolgt über das EAG-Portal im Rahmen zeitlich begrenzter Fördercalls, die mehrmals im Jahr stattfinden. Den Erstantrag müssen Sie vor der Inbetriebnahme der Anlage stellen, und der Baubeginn darf nicht vor dem Jahr 2022 liegen. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen, außerdem benötigen Sie mindestens ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt. Anlagen werden je nach Engpassleistung in Kategorien von A bis D eingeteilt; die kleineren Kategorien werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, bei den größeren Kategorien entscheidet der Förderbedarf je kWp. Für die Inbetriebnahme gilt ab Vertragserstellung eine Frist, deren Länge von der Anlagengröße abhängt. Die Auszahlung erfolgt erst nach der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
EAG-Zuschuss für Stromspeicher
Wenn Sie gemeinsam mit der Photovoltaikanlage einen Stromspeicher errichten, können Sie zusätzlich den EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher beantragen. Diese Speicherförderung ist ausschließlich in Verbindung mit einer beantragten Photovoltaikanlage möglich, eine reine Speichererweiterung ohne neue PV-Anlage wird nicht gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, förderfähig sind maximal 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, gedeckelt mit 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten. Für die Förderfähigkeit ist eine Mindestkapazität je kWp der beantragten Anlagenleistung vorgesehen. Auch hier erfolgt der Antrag über das EAG-Portal im Rahmen eines Fördercalls.
Marktpreis für eingespeisten Solarstrom
Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG eine Vergütung. Der Marktpreis für Photovoltaikstrom liegt aktuell bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Diese Vergütung gilt für erneuerbare Energieträger mit vergleichsweise kleiner Anlagen-Engpassleistung und wird bei Photovoltaik anhand der Modulspitzenleistung in kWp berechnet. Windkraftanlagen sind von diesem Marktpreis ausgenommen und haben einen eigenen Tarif.
Ertragspotenzial für Photovoltaik in Linz
Neben der Förderhöhe spielt der zu erwartende Ertrag eine wichtige Rolle für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage. In Linz erzielt eine optimal ausgerichtete Photovoltaikanlage im Jahresschnitt einen spezifischen Ertrag von 1.130 kWh pro kWp und JahrQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026. Die optimale Ausrichtung liegt bei einer Dachneigung von 38 GradQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026 und einer Abweichung von der Südrichtung von 3 GradQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026. Die Einstrahlung auf diese optimal geneigte Fläche beträgt 1.434 kWh pro m² und JahrQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026. Der monatliche Ertrag schwankt deutlich: Er reicht von 38,2 kWh pro kWpQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026 im Dezember bis 133 kWh pro kWpQuelle: PVGIS 5.3 – PV performance (EU JRC) · geprüft 25.09.2026 im Juli. Im Vergleich mit ganz Oberösterreich reicht die Bandbreite des spezifischen Jahresertrags von 885 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 bis 1.155 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, bei einem Median von 1.120 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, ausgewertet für 436Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden.
Förderung für Linz-Land und die Umgebung von Linz
Die Photovoltaik-Förderung der Stadt Linz und der Solargründachbonus gelten ausdrücklich für Anlagen im Linzer Stadtgebiet. Wohnen Sie in einer Gemeinde des Bezirks Linz-Land oder in einer anderen Umgebungsgemeinde außerhalb der Stadtgrenze, steht Ihnen diese städtische Förderung nicht offen. Der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher sowie die Marktpreisvergütung der OeMAG gelten dagegen unabhängig vom Wohnort in ganz Österreich. Einen Überblick über Förderungen des Landes Oberösterreich für private Haushalte finden Sie in unserem Beitrag zur Photovoltaik-Förderung OÖ für Privathaushalte.
Änderungen bei den Förderbedingungen und Antragstellung
Förderprogramme, Fördersätze und Voraussetzungen können sich ändern, insbesondere wenn Budgets ausgeschöpft sind oder neue Richtlinien in Kraft treten. Ein Beispiel für eine ausgelaufene Förderung ist der bundesweite Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule, der seit dem Jahr 2025 nicht mehr gilt. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen bei der jeweils zuständigen Stelle: für die städtische Förderung und den Solargründachbonus bei der Stadt Linz beziehungsweise der Linz AG, für den EAG-Investitionszuschuss über das EAG-Portal und für die Marktpreisvergütung bei der OeMAG. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und alle Unterlagen zu Genehmigungen und Netzanschluss sorgfältig auf, da diese für die jeweilige Antragstellung erforderlich sind.
Häufige Fragen
Die Förderung der Stadt Linz beziehungsweise der Solargründachbonus und der bundesweite EAG-Investitionszuschuss sind eigenständige Programme unterschiedlicher Fördergeber. Ob und in welcher Höhe sich beide Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, ist den vorliegenden Förderbedingungen nicht abschließend zu entnehmen. Klären Sie diese Frage vor der Antragstellung direkt mit der Stadt Linz beziehungsweise über das EAG-Portal.
Das hängt vom Programm ab. Beim EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik müssen Sie den Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage stellen. Bei der Förderung der Stadt Linz und beim Solargründachbonus dürfen Rechnungen und Zahlungsnachweise nicht älter als ein Jahr sein, eine Antragstellung nach Kauf und Installation ist innerhalb dieser Frist also möglich.
Eine eigene städtische Speicherförderung ist in den vorliegenden Bedingungen nicht ausgewiesen, und eine frühere Förderung für die Nachrüstung von Solarstromspeichern in Oberösterreich wurde bereits eingestellt, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. Auf Bundesebene gibt es aber den EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher, den Sie zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen können. Eine reine Nachrüstung eines Speichers ohne neue PV-Anlage ist davon ausgenommen.
Nein. Kleinstanlagen wie Balkonkraftwerke sind sowohl von der regulären Photovoltaik-Förderung der Stadt Linz als auch vom Solargründachbonus ausdrücklich ausgenommen.
Nein, die Photovoltaik-Förderung der Stadt Linz und der Solargründachbonus gelten nur für Anlagen im Linzer Stadtgebiet. Für Wohnorte im Bezirk Linz-Land oder anderen Umgebungsgemeinden bleiben der bundesweite EAG-Investitionszuschuss und die Marktpreisvergütung relevant; einen Überblick zu Landesförderungen finden Sie in unserem Beitrag zur Photovoltaik-Förderung in Oberösterreich.