Förderungen

Photovoltaik-Förderung OÖ für Privathaushalte: EAG und Speicher

In Oberösterreich profitieren private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage errichten, vor allem von bundesweiten Förderungen: dem EAG-Investitionszuschuss für die Anlage selbst, einem eigenen Zuschuss für einen Batteriespeicher sowie der Marktpreis-Vergütung für eingespeisten Strom. Eine eigene laufende Speicherförderung des Landes Oberösterreich gibt es derzeit nicht mehr, da die frühere Förderaktion ausgelaufen ist. Dieser Überblick zeigt, welche Förderungen für Ihren Haushalt infrage kommen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie einen Antrag stellen. Förderungen für Unternehmen, Landwirtschaft, Gemeinden oder Vereine sind nicht Teil dieses Beitrags.

Redaktionell geprüft am 1. Oktober 2026

Förderprogramme für Oberösterreich

Programme von Oberösterreich und vom Bund – jede Zahl mit Quelle
ProgrammStatusFörderungObergrenzeAntragsfrist
Nachrüstung von systemdienlichen SolarstromspeichernOberösterreich · Stand 26.09.2026 · Quelle: Land Oberösterreich – Photovoltaik und Stromspeicher – Photovoltaik-Leitfadeneingestellt–––
EAG-Investitionszuschuss PhotovoltaikBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026––
EAG-Investitionszuschuss StromspeicherBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.202650 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026–
OeMAG-MarktpreisBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSGläuft9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026––
Umsatzsteuer-Nullsatz für PhotovoltaikmoduleBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: BMF – Umsatzsteuer auf Photovoltaikmodule – Steuersatz für Photovoltaikmoduleeingestellt seit 31.03.2025–––

Stand der Angaben: 26.09.2026. Förderungen haben begrenzte Budgets und Fristen und können kurzfristig geändert oder eingestellt werden. Bitte prüfen Sie Voraussetzungen und Beträge vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle.

Förderungen der Städte in Oberösterreich

  • Linz: eigene Förderung der Stadt – Details auf der Seite der Stadt

Bund und Land: wer in Oberösterreich aktuell fördert

Für private Haushalte in Oberösterreich stammt die maßgebliche Förderung derzeit vom Bund über den EAG-Investitionszuschuss (Photovoltaik-Anlage und Speicher) sowie über die Marktpreis-Vergütung der OeMAG für eingespeisten Strom. Eine eigene, laufend geöffnete Speicherförderung des Landes Oberösterreich besteht aktuell nicht. Wenn Sie in Linz wohnen, finden Sie ergänzende Informationen zu städtischen Angeboten im Beitrag Photovoltaik-Förderung Linz: Stadt, EAG und Speicher. Prüfen Sie vor der Antragstellung immer den aktuellen Stand bei der jeweils zuständigen Förderstelle, da sich Bedingungen und Verfügbarkeit ändern können.

EAG-Investitionszuschuss für die Photovoltaikanlage

Der EAG-Investitionszuschuss ist die zentrale Bundesförderung für neue Photovoltaikanlagen und steht auch privaten Haushalten in Oberösterreich offen. Gefördert wird die Errichtung der Anlage mit einem Zuschuss von 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 je kWp Engpassleistung, wobei die Förderung insgesamt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten abdeckt. Die Anlagen werden dabei in Leistungskategorien eingeteilt, die sich nach der Engpassleistung richten. Für die Antragstellung gilt unter anderem:

  • Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
  • Der Baubeginn darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen.
  • Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen bereits vorliegen.
  • Sie benötigen mindestens ein Angebot Ihres Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt.
  • Nach Vertragserstellung gilt eine Frist zur Inbetriebnahme, die je nach Anlagengröße gestaffelt ist.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.

Der Antrag wird im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal gestellt. Mehrmals pro Jahr öffnen solche Calls jeweils für einen begrenzten Zeitraum. Kleinere Kategorien werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, größere Anlagen nach dem Förderbedarf je kWp.

Förderung für den Batteriespeicher

Für einen Batteriespeicher gibt es einen eigenen EAG-Investitionszuschuss, der ausschließlich zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage möglich ist. Die Förderung beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 je kWh Speicherkapazität, ist auf höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Kosten begrenzt und gilt für Speicher bis zu einer Kapazität von 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026. Die Mindestkapazität des Speichers ist an die beantragte Engpassleistung der Photovoltaikanlage gekoppelt. Reine Speichererweiterungen ohne gleichzeitige oder bestehende PV-Förderung werden nicht unterstützt. Der Antrag erfolgt wie bei der Anlagenförderung im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.

Vergütung für eingespeisten Strom

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen, wird über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet. Der aktuelle Marktpreis liegt bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026. Diese Vergütung steht Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern offen, bei Photovoltaik zählt dafür die Modulspitzenleistung in kWp; Windkraft hat einen eigenen Marktpreis. Der Marktpreis wird regelmäßig angepasst, aktuelle Werte erhalten Sie direkt bei der OeMAG.

Land Oberösterreich: Stand bei der Speicherförderung

Die frühere Landesförderung für die Nachrüstung von systemdienlichen Solarstromspeichern ist geschlossen, die Fördermittel sind ausgeschöpft. Wenn Sie einen Speicher nachrüsten oder gemeinsam mit einer neuen Anlage errichten möchten, ist derzeit der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Speicher die maßgebliche Förderschiene. Ob und wann das Land Oberösterreich eine neue Förderaktion für Stromspeicher auflegt, erfahren Sie bei der zuständigen Landesstelle.

Ausgelaufene Förderung: Umsatzsteuer-Nullsatz für Module

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen galt zeitweise ein Umsatzsteuer-Nullsatz, sofern die Anlage auf oder in der Nähe eines begünstigten Wohngebäudes betrieben wurde. Diese Regelung ist mit Ende März 2025 ausgelaufen. Vermietung, Wartungs- und Garantieverträge sowie die Nachrüstung eines einzelnen Speichers ohne Modullieferung unterlagen bereits während der Geltung dem Normalsteuersatz. Für Anschaffungen nach diesem Zeitpunkt gilt wieder die reguläre Umsatzsteuer.

Ertrag als Grundlage für die Dimensionierung von Anlage und Speicher

Für die Entscheidung über Anlagengröße und Speicherkapazität ist der zu erwartende Ertrag hilfreich. In Oberösterreich liegt der spezifische Jahresertrag je nach Standort zwischen 885 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 und 1.155 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, der Median über 436Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 ausgewertete Gemeinden liegt bei 1.120 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Der Ertrag verteilt sich über das Jahr ungleichmäßig: Im Juli beträgt der Anteil am Jahresertrag 11,7 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, im Juni 11,4 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, während er im Dezember bei 3,6 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 und im Jänner bei 3,9 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 liegt. Diese saisonale Verteilung zeigt, warum viele Haushalte einen Speicher in Erwägung ziehen, um selbst erzeugten Strom auch außerhalb der Sonnenstunden zu nutzen. Grundlagen zur Funktionsweise einer Anlage finden Sie im Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.

Unterlagen und Ablauf der Antragstellung

Für den EAG-Antrag benötigen Sie in der Regel ein Angebot Ihres Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt sowie Nachweise über bereits vorliegende Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen für die Anlage, da diese zum Zeitpunkt der Ticketziehung vollständig vorhanden sein müssen. Der eigentliche Antrag wird über das EAG-Portal während eines offenen Fördercalls eingereicht. Stellen Sie den Erstantrag unbedingt vor der Inbetriebnahme der Anlage, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist. Nach Vertragserstellung müssen Sie die Anlage innerhalb der vorgesehenen Frist in Betrieb nehmen; die Auszahlung erfolgt erst, nachdem die Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control registriert wurde.

Was sich ändern kann und wer zuständig ist

Fördersätze, Kostenobergrenzen, Kategorien und Fristen der genannten Programme können sich im Zeitverlauf ändern, ebenso die Öffnungszeiten der Fördercalls. Prüfen Sie vor jeder Antragstellung den aktuellen Stand beim EAG-Portal beziehungsweise bei der OeMAG für die Marktpreis-Vergütung. Für Fragen zu einer künftigen Landesförderung in Oberösterreich ist die zuständige Stelle des Landes der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Ja. Der EAG-Investitionszuschuss für den Speicher ist ausdrücklich nur zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage möglich, nicht als eigenständige Förderung für eine bestehende Anlage.

Weiterlesen