Förderungen

Photovoltaik-Förderung NÖ: Gemeinde, Land und Bund im Überblick

Wer in Niederösterreich eine Photovoltaikanlage plant, findet Unterstützung auf mehreren Ebenen: einen Investitionszuschuss des Bundes für Anlage und Speicher, eine Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich in Form eines Darlehens sowie eine Vergütung für eingespeisten Strom über die OeMAG. Eine eigene, landesweit einheitliche Gemeindeförderung ist uns nicht bekannt; ob Ihre Gemeinde ein eigenes Programm hat, erfahren Sie dort direkt. Dieser Überblick richtet sich an private Haushalte – Hausbesitzerinnen, Hausbesitzer sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer – und beschreibt keine Förderungen für Betriebe, Landwirtschaft, Gemeinden oder Vereine.

Redaktionell geprüft am 1. Oktober 2026

Förderprogramme für Niederösterreich

Programme von Niederösterreich und vom Bund – jede Zahl mit Quelle
ProgrammStatusFörderungObergrenzeAntragsfrist
Photovoltaik in der WohnbauförderungNiederösterreich · Stand 26.09.2026 · Quelle: Land Niederösterreich – Photovoltaik – NÖ Wohnbauförderung Eigenheim – Broschüre (Stand Jänner 2026)läuft–––
EAG-Investitionszuschuss PhotovoltaikBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026––
EAG-Investitionszuschuss StromspeicherBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicherläuft150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.202650 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026–
OeMAG-MarktpreisBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSGläuft9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026––
Umsatzsteuer-Nullsatz für PhotovoltaikmoduleBund · Stand 26.09.2026 · Quelle: BMF – Umsatzsteuer auf Photovoltaikmodule – Steuersatz für Photovoltaikmoduleeingestellt seit 31.03.2025–––

Stand der Angaben: 26.09.2026. Förderungen haben begrenzte Budgets und Fristen und können kurzfristig geändert oder eingestellt werden. Bitte prüfen Sie Voraussetzungen und Beträge vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle.

Förderlandschaft für Photovoltaik in Niederösterreich

Für private Haushalte in Niederösterreich greifen im Wesentlichen drei Ebenen ineinander: der Bund mit dem EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, das Land Niederösterreich mit der Wohnbauförderung sowie die Vergütung für überschüssigen, eingespeisten Strom über den OeMAG-Marktpreis. Eine eigenständige, für ganz Niederösterreich geltende Gemeindeförderung ist uns nicht bekannt – hier lohnt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde. Eine frühere steuerliche Erleichterung, der Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule, ist mittlerweile ausgelaufen. Die folgenden Abschnitte gehen auf jedes Programm einzeln ein: wer gefördert wird, wie hoch die Unterstützung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten.

EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen

Der EAG-Investitionszuschuss des Bundes richtet sich an alle, die eine neue Photovoltaikanlage errichten, unabhängig vom Bundesland. Die Förderung beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 bezogen auf die Engpassleistung und ist mit höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten gedeckelt.

Voraussetzungen und Ablauf:

  • Der Antrag erfolgt im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal, mehrmals im Jahr mit jeweils kurzer Antragsfrist
  • Der Erstantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden
  • Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle nötigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen bereits vorliegen
  • Es ist mindestens ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt erforderlich
  • Anlagen werden nach ihrer Engpassleistung in Kategorien eingeteilt; kleinere Anlagen werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, größere nach dem Förderbedarf je kWp
  • Ab Vertragserstellung gilt eine Frist zur Inbetriebnahme, die von der Anlagengröße abhängt
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control

Der Baubeginn darf nicht vor einem vom Fördergeber festgelegten Stichtag liegen; Details dazu erfahren Sie beim aktuellen Fördercall auf dem EAG-Portal.

EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher

Wer zusätzlich zu einer geförderten Photovoltaikanlage einen Stromspeicher anschafft, kann dafür den EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher beantragen. Die Förderung ist ausschließlich in Kombination mit einer beantragten Photovoltaikanlage möglich; reine Speichererweiterungen werden nicht unterstützt.

Die Höhe beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Speicherkapazität, wobei höchstens 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 förderfähig sind, und ist zusätzlich mit höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten gedeckelt. Die Speicherkapazität muss außerdem in einem bestimmten Mindestverhältnis zur Engpassleistung der Photovoltaikanlage stehen. Der Antrag läuft gemeinsam mit dem PV-Antrag über das EAG-Portal im Rahmen desselben Fördercalls.

Photovoltaik in der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt Photovoltaik indirekt über die Wohnbauförderung. Es handelt sich dabei nicht um einen Zuschuss, sondern um ein Darlehen des Wohnbauförderungsfonds, das grundbücherlich sicherzustellen ist.

Wer wird gefördert:

  • Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Bei Errichtung eines Eigenheims sowie beim Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung von einem befugten Bauträger

Wie die Photovoltaik einfließt:

  • Die Darlehenshöhe ergibt sich aus einem Punktesystem, in dem eine Photovoltaikanlage Punkte bringen kann
  • Bei einer bestimmten Fördervariante ist eine Photovoltaikanlage, Solaranlage oder Wohnraumlüftung als Ausgleich verpflichtend vorgesehen
  • Für diese Pflichtanlage gibt es nur für den darüberhinausgehenden Teil zusätzliche Punkte

Weitere Voraussetzungen sind die Einhaltung einer Einkommensgrenze beim Haushaltsjahreseinkommen sowie die Aufnahme des Hauptwohnsitzes bei Fertigstellung. Den Antrag stellen Sie im Rahmen des Wohnbauförderungsverfahrens beim Land Niederösterreich.

Einspeisetarif: Vergütung über den OeMAG-Marktpreis

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen, wird über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet. Das Modell steht Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern bis zu einer bestimmten Engpassleistungsgrenze offen; bei Photovoltaik zählt dafür die Modulspitzenleistung in kWp. Windkraft hat einen eigenen Marktpreis, alle anderen erneuerbaren Energieträger einschließlich Photovoltaik fallen unter den allgemeinen Marktpreis, der aktuell 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 beträgt. Dieser Wert wird regelmäßig angepasst, eine aktuelle Bestätigung erhalten Sie über Ihren Ökostromabwickler oder die OeMAG.

Förderungen auf Gemeindeebene, für Balkonkraftwerke und PV-Carports

Ob einzelne Gemeinden in Niederösterreich zusätzlich zu Bund und Land eigene Förderungen für Photovoltaik anbieten, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und uns nicht flächendeckend bekannt. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde nach, ob ein solches Angebot besteht und welche Bedingungen dafür gelten.

Für steckerfertige Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) und für Photovoltaik-Carports liegen uns keine eigenen Förderdaten für Niederösterreich vor. Ob solche Anlagen die Voraussetzungen der bestehenden Programme erfüllen oder ob Land beziehungsweise Gemeinde ein eigenes Angebot bereithalten, klären Sie am besten direkt mit der jeweils zuständigen Stelle, bevor Sie die Anlage bestellen.

Ertrag als Planungsgrundlage in Niederösterreich

Da sich der EAG-Investitionszuschuss an der Engpassleistung in kWp orientiert, lohnt sich vorab ein Blick auf den zu erwartenden Ertrag am Standort. Auswertungen für Niederösterreich zeigen einen spezifischen Jahresertrag zwischen 866 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 und 1.215 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, mit einem mittleren Wert von 1.135 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Die Auswertung beruht auf Daten für 573Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden und macht deutlich, dass der Ertrag je nach Lage und Ausrichtung innerhalb des Bundeslandes spürbar schwankt. Grundlagen zur Funktionsweise einer Anlage finden Sie in diesem Beitrag.

Ausgelaufene Förderung: Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule

Bis vor Kurzem galt für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikmodulen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Voraussetzung war eine Gesamtleistung der Anlage bis zu einer bestimmten Grenze und ein Betrieb auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes, etwa eines Wohngebäudes. Vermietung, Wartungs- und Garantieverträge sowie die Nachrüstung nur eines Speichers waren davon ausgenommen und unterlagen dem normalen Steuersatz. Diese Regelung ist seit 2025 nicht mehr in Kraft; seither gilt für Photovoltaikmodule wieder der reguläre Umsatzsteuersatz.

So gehen Sie bei der Antragstellung vor

Förderbedingungen, Zuschusshöhen und Fristen können sich ändern. Prüfen Sie daher vor der Bestellung Ihrer Anlage den aktuellen Stand bei der jeweils zuständigen Stelle:

  • für den Investitionszuschuss und die Speicherförderung beim EAG-Portal des Bundes
  • für die Wohnbauförderung beim Land Niederösterreich
  • für mögliche Zusatzangebote bei Ihrer Gemeinde

Achten Sie insbesondere darauf, ob ein Antrag vor Bestellung oder Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden muss – beim EAG-Investitionszuschuss ist dies ausdrücklich vor der Inbetriebnahme der Fall. Bewahren Sie Angebote, Rechnungen und Bescheide auf, da sie für Antrag und Nachweis benötigt werden.

Häufige Fragen

Es handelt sich um zwei getrennte Programme unterschiedlicher Förderstellen: den Bund (EAG-Investitionszuschuss) und das Land Niederösterreich (Wohnbauförderung als Darlehen). Ob und in welcher Form eine Kombination im Einzelfall möglich ist, hängt von den jeweils aktuellen Richtlinien ab. Klären Sie das vor der Antragstellung direkt mit der zuständigen Förderstelle.

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