Landesförderung Salzburg für Photovoltaik und Speicher
Die Energieförderung des Landes Salzburg für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher richtete sich an private Haushalte. Für diese Förderschiene werden aktuell keine neuen Anträge mehr angenommen. Anträge, die bis 31.12.2025Quelle: Land Salzburg – Photovoltaikanlagen und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 vollständig eingebracht wurden, werden von der zuständigen Stelle noch weiterbearbeitet.
- Die Förderung galt ausschließlich für private Haushalte gemäß der Richtlinie des Landes Salzburg
- Neue Anträge sind derzeit nicht mehr möglich
- Bereits vollständig eingebrachte Anträge werden weiterbearbeitet, sofern die Frist eingehalten wurde
Ob und in welcher Form das Land Salzburg eine Nachfolgeförderung für Photovoltaik und Speicher plant, ist derzeit offen. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der für Energieförderungen zuständigen Abteilung des Landes Salzburg.
Förderung durch die Stadt Salzburg
Für die Landeshauptstadt Salzburg besteht aktuell kein eigenständiges Förderprogramm für Photovoltaikanlagen privater Haushalte, das zusätzlich zur Landes- oder Bundesförderung angeboten wird. Wer in der Stadt Salzburg wohnt, nutzt für die Anschaffung einer Anlage daher in erster Linie die bundesweite EAG-Förderung sowie den Einspeisetarif über die OeMAG. Für aktuelle Informationen zu etwaigen neuen städtischen Initiativen empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei der Stadt Salzburg.
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
Der Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen ist eine bundesweite Förderung, die auch private Haushalte in Salzburg nutzen können. Die Förderhöhe beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und ist mit höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten gedeckelt.
- Der Antrag erfolgt über das EAG-Portal im Rahmen eines Fördercalls; mehrere Calls finden über das Jahr verteilt statt
- Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden
- Anlagen werden nach ihrer Engpassleistung in unterschiedliche Förderkategorien eingeteilt
- Kleinere Anlagen werden nach dem Zeitpunkt der Antragstellung gereiht, größere nach dem Förderbedarf je Leistungseinheit
- Für den Netzanschluss ist ein Angebot des zuständigen Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt erforderlich
- Nach Fertigstellung ist die Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control Voraussetzung für die Auszahlung
Da die Fördercalls zeitlich begrenzt geöffnet sind, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen. Details zu Planung und Ablauf einer Anlage finden Sie im Beitrag Photovoltaik in Salzburg: Planung und Umsetzung.
Speicherförderung des Bundes
Ergänzend zur Photovoltaikförderung unterstützt der Bund auch die Anschaffung eines Stromspeichers, sofern gleichzeitig eine Photovoltaikanlage beantragt wird.
- Die Speicherförderung ist nur zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage möglich, nicht als alleinstehende Förderung
- Der Speicher muss eine Mindestkapazität im Verhältnis zur beantragten Anlagenleistung aufweisen
- Eine reine Erweiterung eines bestehenden Speichers wird nicht gefördert
- Der Fördersatz liegt bei 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, begrenzt auf eine Speicherkapazität von höchstens 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und einen Anteil von höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten
- Der Antrag erfolgt gemeinsam mit dem Photovoltaik-Antrag über das EAG-Portal
Einspeisetarif über die OeMAG
Für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage eine Vergütung über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG. Der aktuelle Marktpreis liegt bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026.
- Die Vergütung steht grundsätzlich allen erneuerbaren Energieträgern mit einer Engpassleistung unterhalb einer im Programm festgelegten Obergrenze offen
- Bei Photovoltaikanlagen ist die Modulspitzenleistung in kWp maßgeblich
- Für Windkraft gilt ein eigener Marktpreis, alle anderen Energieträger einschließlich Photovoltaik erhalten den hier genannten Marktpreis
Nähere Details zur Anmeldung und Abrechnung erhalten Sie bei der OeMAG beziehungsweise Ihrem Netzbetreiber.
Umsatzsteuer-Nullsatz: ausgelaufene Regelung
Der Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule war eine steuerliche Erleichterung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen. Diese Regelung ist mittlerweile ausgelaufen und gilt seit 2025 nicht mehr.
- Sie betraf ursprünglich Anlagen mit einer gesamten Engpassleistung bis zu einer bestimmten Obergrenze
- Voraussetzung war der Betrieb der Anlage auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes, etwa eines Wohngebäudes
- Mietverträge, Wartungs- und Garantieverträge sowie die alleinige Nachrüstung eines Speichers waren von der Regelung ausgenommen
Für aktuell geplante Anlagen gilt wieder die reguläre umsatzsteuerliche Behandlung. Details dazu erteilt die zuständige Steuerstelle oder eine steuerliche Beratung.
Ertragspotenzial in Salzburg als Planungsgrundlage
Die Höhe einer sinnvollen Anlagengröße und damit auch der möglichen Förderung hängt vom erwarteten Ertrag ab. Der spezifische Jahresertrag schwankt zwischen den Gemeinden Salzburgs deutlich: Er reicht von 667 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 bis 1.294 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, der Median liegt bei 1.119 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Diese Auswertung stützt sich auf Daten für 119Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden im Bundesland.
Der Ertrag verteilt sich übers Jahr zudem nicht gleichmäßig: Im Juli liegt der Anteil am Jahresertrag bei 11,1 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, im Dezember dagegen nur bei 4,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Diese Schwankung ist bei der Auslegung von Anlage und Speicher zu berücksichtigen. Grundlagen zur Funktionsweise einer Anlage finden Sie im Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Wichtige Hinweise für private Haushalte
Diese Übersicht richtet sich an private Haushalte, also Hausbesitzerinnen, Hausbesitzer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer. Für Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten in Salzburg eigene Förderregelungen mit abweichenden Voraussetzungen, die hier nicht behandelt werden.
Auch für kleine, steckerfertige Photovoltaik-Geräte gelten unabhängig von einer Förderung die allgemeinen Vorgaben zu Anmeldung und Netzanschluss. Ob dafür eine eigene Förderung besteht, erfragen Sie am besten direkt bei der für Salzburg zuständigen Förderstelle.
Förderrichtlinien enthalten häufig auch qualitative Vorgaben, etwa zu einer fachgerechten Planung und Ausführung der Anlage. Prüfen Sie vor der Beauftragung, welche Nachweise ein Förderprogramm konkret verlangt.
Förderbedingungen, Fördersätze und Fristen ändern sich regelmäßig. Verlassen Sie sich für eine verbindliche Auskunft nicht allein auf diese Übersicht, sondern wenden Sie sich an die zuständige Förderstelle des Landes Salzburg beziehungsweise an die Abwicklungsstelle des Bundes.
Häufige Fragen
Die frühere Landesförderung des Landes Salzburg nimmt keine neuen Anträge mehr an, sodass sich diese Frage nur noch für bereits eingebrachte Anträge stellt. Der EAG-Investitionszuschuss und der Einspeisetarif über die OeMAG bestehen grundsätzlich nebeneinander. Ob im Einzelfall eine Kombination mit einer weiteren Förderung ausgeschlossen ist, klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Förderstelle, da sich solche Regelungen ändern können.
Beim EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik muss der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen zudem bereits alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor Baubeginn beziehungsweise vor der Fertigstellung der Anlage ein.
Eine eigenständige Speicherförderung des Landes Salzburg gibt es derzeit nicht mehr, da für die Landesförderung keine neuen Anträge möglich sind. Über den Bund lässt sich ein Stromspeicher weiterhin fördern, allerdings nur gemeinsam mit einer beantragten Photovoltaikanlage und nicht als alleinstehende Förderung oder für die reine Erweiterung eines bestehenden Speichers.
Nein, dieser Beitrag behandelt ausschließlich Förderungen für private Haushalte, also Hausbesitzerinnen, Hausbesitzer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer. Für Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten eigene Förderregelungen mit anderen Voraussetzungen, die hier nicht dargestellt werden.
Für steckerfertige Photovoltaik-Geräte gelten unabhängig von einer Förderung die allgemeinen Regelungen zu Anmeldung und Netzanschluss. Ob und in welcher Form eine eigene Förderung dafür besteht, erfahren Sie bei der für Salzburg zuständigen Förderstelle, da sich das Angebot ändern kann.