Überblick: Photovoltaik-Förderungen in Vorarlberg für Privathaushalte
Wer in Vorarlberg eine Photovoltaikanlage plant, findet für private Haushalte derzeit folgende Fördermöglichkeiten:
- EAG-Investitionszuschuss für die Photovoltaikanlage selbst, bundesweit vergeben
- EAG-Investitionszuschuss für einen Stromspeicher, nur in Kombination mit einer geförderten Anlage
- Einspeisevergütung des überschüssigen Stroms über den OeMAG-Marktpreis
Eine eigenständige Förderung des Landes Vorarlberg für Photovoltaik-Anlagen von Privathaushalten besteht nach aktuellem Stand nicht. Auch die frühere Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule ist ausgelaufen und für Neuanschaffungen nicht mehr relevant. Grundlegendes zur Funktionsweise einer Anlage finden Sie im Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Land Vorarlberg: keine eigene Photovoltaik-Förderung für Privathaushalte
Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Vorarlberg für private Haushalte aktuell kein eigenes Landesförderprogramm für Photovoltaik-Anlagen. Für die Finanzierung stehen Privathaushalten daher in erster Linie die bundesweiten EAG-Zuschüsse für Anlage und Speicher sowie die Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis zur Verfügung. Da sich Förderlandschaften verändern können, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung bei der zuständigen Förderstelle des Landes nachzufragen, ob zwischenzeitlich ein neues Programm eingerichtet wurde.
EAG-Investitionszuschuss für die Photovoltaikanlage
Der EAG-Investitionszuschuss ist die zentrale bundesweite Förderung für neue Photovoltaikanlagen und richtet sich auch an private Haushalte in Vorarlberg. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses je Kilowatt-Peak Engpassleistung in Höhe von 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, wobei der Zuschuss höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Investitionskosten abdeckt.
Wesentliche Voraussetzungen und Ablaufpunkte:
- Der Antrag ist im Rahmen zeitlich begrenzter Fördercalls über das EAG-Portal zu stellen
- Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden
- Der Baubeginn darf nicht vor dem Jahr 2022 liegen
- Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle nötigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen bereits vorliegen
- Es ist mindestens ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt erforderlich
- Anlagen werden je nach Größe in unterschiedliche Förderkategorien eingeteilt, die nach Antragszeitpunkt beziehungsweise nach Förderbedarf gereiht werden
- Nach Vertragserstellung gilt eine gestaffelte Frist zur Inbetriebnahme, die sich nach der Anlagengröße richtet
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control
Da die Fördercalls nur periodisch geöffnet sind, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen.
EAG-Investitionszuschuss für den Stromspeicher
Ergänzend zur Photovoltaikanlage kann für private Haushalte in Vorarlberg auch ein Zuschuss zu einem Stromspeicher beantragt werden. Die Förderung beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und ist auf eine Speicherkapazität von höchstens 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 begrenzt, wobei der Zuschuss maximal 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der förderfähigen Kosten abdeckt.
Wichtige Punkte dazu:
- Der Speicherzuschuss steht nur zusätzlich zu einer beantragten Photovoltaikanlage zur Verfügung, nicht eigenständig
- Die Speicherkapazität muss in einem bestimmten Verhältnis zur Engpassleistung der Photovoltaikanlage stehen
- Nachträgliche Erweiterungen bestehender Speicher werden nicht gefördert
- Der Antrag erfolgt gemeinsam mit der Photovoltaikförderung im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal
Einspeisevergütung über den OeMAG-Marktpreis
Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage ins Netz einspeisen, wird über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet. Der Marktpreis liegt aktuell bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 und gilt für Anlagen mit einer Engpassleistung unter 500 Kilowatt, wobei bei Photovoltaik die Modulspitzenleistung in kWp maßgeblich ist. Diese Vergütung steht grundsätzlich allen erneuerbaren Energieträgern offen, mit Ausnahme der Windkraft, für die ein eigener Marktpreis gilt. Da sich der Marktpreis regelmäßig ändert, sollten Sie den aktuellen Stand vor der endgültigen Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihrer Anlage prüfen.
Ertragspotenzial für Photovoltaik in Vorarlberg
Wie hoch eine Förderung wirtschaftlich ins Gewicht fällt, hängt auch vom erwarteten Ertrag der Anlage ab. Ausgewertet über insgesamt 96Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Gemeinden in Vorarlberg liegt der spezifische Jahresertrag im Median bei 1.152 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, mit einer Spannweite von 811 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 am unteren bis 1.253 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 am oberen Ende. Die tatsächlichen Werte hängen stark von Ausrichtung, Neigung und Verschattung des jeweiligen Standorts ab.
Über das Jahr verteilt fällt der Ertrag saisonal unterschiedlich aus: Im Juli erreichen Anlagen im Schnitt einen Anteil von 10,9 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 am Jahresertrag, im Dezember hingegen nur 4,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Diese Schwankung ist bei der Planung von Eigenverbrauch und Speichergröße zu berücksichtigen.
Ausgelaufen: Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule
Bis vor Kurzem galt für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikmodulen bei kleineren Anlagen auf oder in der Nähe begünstigter Gebäude, etwa Wohngebäuden, ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Diese Regelung ist seit dem Frühjahr 2025 nicht mehr in Kraft. Für neue Anschaffungen fällt die Umsatzsteuer daher wieder regulär an. Nicht von der Nullsatzregelung erfasst waren ohnehin bereits Anmietung, Wartungs- und Garantieverträge sowie die nachträgliche Anschaffung eines einzelnen Speichers.
Änderungen der Förderbedingungen und zuständige Stellen
Förderbedingungen, Fördersätze und Antragsfristen für Photovoltaik können sich ändern, insbesondere bei bundesweiten Programmen mit periodischen Fördercalls. Prüfen Sie vor der Antragstellung den aktuellen Stand beim EAG-Portal für den Investitionszuschuss sowie bei der OeMAG für die Einspeisevergütung. Für Rückfragen zu einer möglichen künftigen Landesförderung in Vorarlberg wenden Sie sich an die zuständige Förderstelle des Landes.
Häufige Fragen
Ja. Der Zuschuss für den Stromspeicher steht ausschließlich in Verbindung mit einer gleichzeitig beantragten Photovoltaikanlage zur Verfügung. Eine reine Speicherförderung ohne neue PV-Anlage ist im Rahmen dieses Programms nicht vorgesehen, und eine spätere Speichererweiterung wird ebenfalls nicht gefördert.
Ja. Der Erstantrag für den EAG-Investitionszuschuss ist vor der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen zudem bereits alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt vorliegen.
Für private Haushalte besteht in Vorarlberg derzeit keine eigenständige Landesförderung für Photovoltaik oder Stromspeicher. Verfügbar ist ausschließlich der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher, der zusätzlich zu einer geförderten Photovoltaikanlage beantragt werden kann.
Nein, nach aktuellem Stand hält das Land Vorarlberg für Privathaushalte kein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik bereit. Private Haushalte können sich für Anlage und Speicher an den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss wenden. Da sich Förderlandschaften ändern können, lohnt sich vor der Antragstellung eine Nachfrage bei der zuständigen Förderstelle des Landes.
Nein, diese Regelung ist ausgelaufen. Sie galt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen bis zu einer bestimmten Anlagengröße bei Wohngebäuden und vergleichbaren begünstigten Gebäuden, ist aber inzwischen nicht mehr anwendbar.