Förderprogramme der Stadt Wien für Photovoltaik
Die Stadt Wien fördert nicht die einfache Standardanlage auf dem Schrägdach, sondern gezielt technisch anspruchsvollere oder platzsparende Ausführungen. Dazu zählen:
- Photovoltaik-Dachgärten – eine PV-Anlage in Kombination mit einem Dachgarten
- Photovoltaik-Fassadenanlagen – Module direkt an der Gebäudefassade
- Photovoltaik-Flugdächer – eine multifunktionale PV-Anlage in Form eines Flugdachs, etwa über Terrassen oder Stellplätzen
- Photovoltaik-Gründächer – eine PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung
- Photovoltaik auf Mehrgeschoßwohnbauten – eine Anlage auf bestehenden mehrgeschoßigen Wohngebäuden, relevant etwa für Eigentümergemeinschaften
Die Förderungen für Dachgärten und Fassadenanlagen wurden 2026 neu in das Förderportfolio der Stadt Wien aufgenommen. Bei allen fünf Programmen ist eine Antragstellung möglich, solange die budgetär vorgesehenen Mittel nicht ausgeschöpft sind – eine frühzeitige Antragstellung erhöht die Chance auf eine Zusage. Zur konkreten Förderhöhe liegen für diese Wiener Programme derzeit keine bestätigten Beträge vor; Details dazu erhalten Sie bei der zuständigen Förderstelle der Stadt Wien.
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen des Bundes
Zusätzlich zu den Wiener Programmen steht privaten Haushalten der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik offen. Er beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und deckt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten ab. Der Antrag erfolgt über das EAG-Förderportal im Rahmen zeitlich befristeter Fördercalls, die mehrmals jährlich angeboten werden. Der Erstantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, und der Baubeginn darf nicht vor 2022 liegen. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle nötigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie mindestens ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt vorliegen. Anlagen werden nach Größenklassen in Kategorien eingeteilt: kleinere Haushaltsanlagen werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, größere Anlagen nach dem Förderbedarf je Kilowattpeak. Nach Vertragserstellung gilt eine gestaffelte Frist zur Inbetriebnahme, die von der Anlagengröße abhängt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher
Wer eine Photovoltaikanlage beantragt, kann zusätzlich einen Zuschuss für einen Stromspeicher beantragen – ein eigenständiger Speicherantrag ohne gleichzeitigen PV-Antrag ist nicht möglich. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, bis zu einer maximal förderfähigen Speicherkapazität von 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, wobei höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Kosten übernommen werden. Die Speicherkapazität muss in einem bestimmten Verhältnis zur Engpassleistung der beantragten PV-Anlage stehen. Reine Speichererweiterungen an bestehenden Anlagen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt wie bei der PV-Förderung im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.
Einspeisetarif: Vergütung über den OeMAG-Marktpreis
Für Strom, den Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Vergütung über die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG. Dieser Marktpreis gemäß § 41 ÖSG liegt seit 2026 bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 und gilt für Photovoltaik sowie für andere erneuerbare Energieträger außer Windkraft, sofern die Anlage unterhalb einer bestimmten Engpassleistung liegt. Bei Photovoltaikanlagen zählt dafür die Modulspitzenleistung in Kilowattpeak. Der Marktpreis wird periodisch angepasst; der genannte Wert stellt daher nur den aktuellen Stand dar.
Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule ist ausgelaufen
Wer nach einer Förderung für 2025 oder 2026 sucht, sollte wissen: Der bundesweite Umsatzsteuer-Nullsatz auf Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikmodulen ist seit 2025 nicht mehr in Kraft. Er galt ursprünglich für Anlagen bis zu einer bestimmten Engpassleistung, die auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes betrieben werden – etwa eines Wohngebäudes. Seit dem Auslaufen der Regelung gilt für neu gekaufte Module wieder der Normalsteuersatz. Vermietung, Wartungs- und Garantieverträge sowie die nachträgliche Errichtung nur eines Speichers waren ohnehin nie vom Nullsatz erfasst.
Förderung für Balkonkraftwerke in Wien
Für steckerfertige Kleinanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, liegen uns derzeit keine bestätigten Angaben zu einer eigenen Wiener Förderung vor. Wenn Sie eine solche Anlage planen, erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Förderstelle der Stadt Wien, ob und unter welchen Bedingungen aktuell eine Unterstützung für steckerfertige Photovoltaik-Geräte angeboten wird, bevor Sie die Anlage kaufen.
Ertrag einer Photovoltaikanlage in Wien
Für die Einschätzung, ob sich eine Förderung und eine Investition insgesamt lohnen, ist auch der zu erwartende Ertrag relevant. Laut einer Auswertung von PVGIS-Daten liegt der spezifische Jahresertrag einer Photovoltaikanlage in Wien bei 1.177 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Wie eine Photovoltaikanlage grundsätzlich funktioniert und woraus sich der Ertrag zusammensetzt, erfahren Sie im Grundlagenartikel Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Kombination der Förderungen, Antragstellung und Fristen
Die Programme der Stadt Wien und der EAG-Investitionszuschuss des Bundes sind grundsätzlich eigenständige Förderschienen mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Antragswegen. Ob und wie sich einzelne Programme im konkreten Fall kombinieren lassen, hängt von den jeweils gültigen Richtlinien ab und sollte vor Vertragsabschluss mit der zuständigen Förderstelle abgeklärt werden. Achten Sie insbesondere darauf, dass beim EAG-Investitionszuschuss der Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen ist. Da sich Förderbeträge, Kategorien und Fristen ändern können, gilt allgemein: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Anlage bei der Stadt Wien beziehungsweise über das EAG-Förderportal, welche Bedingungen aktuell gelten.
Häufige Fragen
Beide Förderschienen sind eigenständig geregelt. Ob eine Kombination im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweils aktuellen Richtlinien ab. Klären Sie dies vor der Antragstellung direkt mit der zuständigen Förderstelle der Stadt Wien und mit dem EAG-Förderportal.
Beim EAG-Investitionszuschuss ist das ausdrücklich vorgeschrieben: Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Für die Programme der Stadt Wien gilt, dass die Antragstellung möglich ist, solange die budgetären Mittel nicht ausgeschöpft sind. Stellen Sie den Antrag in jedem Fall vor Vertragsabschluss beziehungsweise vor Baubeginn, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
Ja, über den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 bis zu einer maximalen Kapazität von 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, wobei höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Kosten übernommen werden. Voraussetzung ist ein zeitgleich beantragter Photovoltaik-Zuschuss; reine Speichererweiterungen werden nicht gefördert.
Dazu liegen uns aktuell keine bestätigten Informationen zu einer eigenen Wiener Förderung vor. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf einer steckerfertigen Anlage direkt bei der zuständigen Förderstelle der Stadt Wien.
Der Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule ist seit 2025 nicht mehr in Kraft. Für neu gekaufte Module gilt seither wieder der Normalsteuersatz. Diese Regelung betrifft die Umsatzsteuer und ist unabhängig von den Investitionszuschüssen der Stadt Wien und des Bundes.