Landesförderung für Stromspeicher in Tirol
Das Land Tirol fördert seit 2026 im Rahmen der Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen die Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bereits bestehenden Photovoltaikanlagen. Gefördert werden ausschließlich Speicher auf Lithium- oder Natriumionen-Basis, die mit steuerbaren Wechselrichtern kompatibel sind. Die Förderhöhe beträgt 100 € pro kWhQuelle: Land Tirol – Energieförderungen – Förderrichtlinie · geprüft 26.09.2026 für die ersten 10 kWhQuelle: Land Tirol – Energieförderungen – Förderrichtlinie · geprüft 26.09.2026 nutzbarer Speicherkapazität; für darüber hinausgehende Kapazität gibt es keine weitere Förderung. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage bereits in Betrieb ist und der Speicher durch eine befugte Fachkraft montiert wird; die Montage in Eigenregie ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Anlagenstandort in Tirol, wobei je Standort beziehungsweise Speicheranlage nur ein Antrag möglich ist. Eine Doppelförderung durch Bund oder Land ist ausgeschlossen, Zuschüsse von Gemeinden oder Energieversorgern bleiben davon unberührt. Der Antrag wird erst nach der Inbetriebnahme des Speichers online gestellt, die Auszahlung erfolgt als Pauschalbetrag, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen. Das aktuell gültige Formular sowie Details zum Ablauf erhalten Sie bei der Energieförderstelle des Landes Tirol.
Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zur Landesförderung steht privaten Haushalten in Tirol der bundesweite EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Die Förderung wird im Rahmen von Fördercalls über das EAG-Portal vergeben, die jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum geöffnet sind. Der Zuschuss beträgt 150 € pro kWpQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026, wobei die Förderung insgesamt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten abdeckt. Anlagen werden nach ihrer Engpassleistung in Kategorien eingeteilt; bei den für Einfamilienhäuser typischen kleineren Kategorien entscheidet der Zeitpunkt der Ticketziehung über die Reihung. Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, und zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen bereits alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen sowie ein Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt vorliegen. Nach Vertragserstellung gilt für die Inbetriebnahme eine Frist, deren Länge von der Anlagengröße abhängt; die Auszahlung erfolgt erst nach Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control. Details zu Kosten und Ablauf einer Photovoltaikanlage in Tirol finden Sie in Photovoltaik Tirol: Anbieter, Kosten und Ablauf.
Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher
Wer gemeinsam mit der Photovoltaikanlage auch einen Speicher anschafft, kann zusätzlich den EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher beantragen. Der Zuschuss steht ausschließlich in Verbindung mit einer beantragten Photovoltaikanlage zur Verfügung; eine reine Nachrüstung oder Erweiterung eines bereits bestehenden Speichers wird darüber nicht gefördert. Voraussetzung ist eine Mindestkapazität des Speichers im Verhältnis zur beantragten Engpassleistung der Anlage. Die Förderung beträgt 150 € pro kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 und ist auf die ersten 50 kWhQuelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 begrenzt, wobei der Zuschuss insgesamt höchstens 30,0 %Quelle: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher · geprüft 26.09.2026 der Investitionskosten abdeckt. Der Antrag erfolgt gemeinsam mit dem Antrag für die Photovoltaikanlage im Rahmen eines Fördercalls über das EAG-Portal.
Einspeisevergütung über den Marktpreis der OeMAG
Für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen unterhalb der im Marktpreissystem festgelegten Leistungsgrenze gilt die Vergütung nach dem Marktpreis der OeMAG. Der Marktpreis liegt aktuell bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 und wird laufend an die Entwicklung der Strommärkte angepasst. Die Vergütung gilt für Photovoltaik und andere erneuerbare Energieträger außer Windkraft, für die ein eigener Marktpreis besteht. Maßgeblich ist bei Photovoltaikanlagen die Modulspitzenleistung in kWp. Der Marktpreis wird von den Netzbetreibern beziehungsweise der jeweiligen Bilanzgruppe abgerechnet und ist unabhängig von den Investitionsförderungen zu betrachten.
Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen in Tirol
Der Umsatzsteuer-Nullsatz für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen bei Wohngebäuden ist seit 2025 nicht mehr in Kraft. Seither unterliegen Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage wieder dem regulären Steuersatz. Mietverträge, Wartungs- und Garantieverträge sowie die alleinige Nachrüstung eines Speichers waren von der früheren Begünstigung ohnehin nicht erfasst. Für die steuerliche Einordnung im Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Steuerstelle oder an Ihre Steuerberatung.
Wohnbauförderung und Balkonkraftwerk: Sonderfälle in Tirol
Für die Wohnbauförderung des Landes Tirol liegen keine eigenen, gesondert ausgewiesenen Förderbeträge für Photovoltaikanlagen vor. Ob und in welchem Umfang eine PV-Anlage im Rahmen eines Neubaus oder einer Sanierung berücksichtigt werden kann, klären Sie direkt mit der zuständigen Wohnbauförderstelle des Landes. Auch für steckerfertige Balkonkraftwerke besteht in Tirol derzeit keine eigene Landesförderung. Prüfen Sie vor der Anschaffung, ob zum jeweiligen Zeitpunkt eine Förderung angeboten wird, und informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die aktuellen Bedingungen.
Ertragspotenzial von Photovoltaik in Tirol
Wie viel eine Photovoltaikanlage in Tirol tatsächlich einbringt, hängt stark von Standort, Ausrichtung und Neigung ab. Ausgewertet für 276Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 Tiroler Gemeinden liegt der spezifische Ertrag zwischen 713 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 und 1.387 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026, der Median liegt bei 1.134 kWh pro kWp und JahrQuelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Die Erträge verteilen sich über das Jahr sehr unterschiedlich: Auf den Monat April entfällt im Schnitt ein Anteil von 11,2 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026 der Jahresproduktion, auf den Dezember hingegen nur 3,5 %Quelle: PV Portal – Auswertung PVGIS je Bundesland · geprüft 25.09.2026. Diese Schwankungen sind bei der Dimensionierung von Anlage und Speicher zu berücksichtigen, damit eine Förderung wie die Speicherförderung des Landes Tirol sinnvoll ausgeschöpft wird. Einen Überblick zu Kosten, Anbietern und Ablauf einer Photovoltaikanlage in Tirol finden Sie in Photovoltaik Tirol: Anbieter, Kosten und Ablauf, grundlegende Funktionsweisen erklärt der Beitrag Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Antrag stellen: Formular, Fristen und Ablauf
Für die Landesförderung und die Bundesförderungen sind jeweils eigene Antragsformulare vorgesehen, die über die entsprechenden Online-Portale abzurufen sind. Die Speicherförderung des Landes Tirol beantragen Sie erst nach der Inbetriebnahme des Speichers online bei der zuständigen Förderstelle; für den EAG-Investitionszuschuss stellen Sie den Erstantrag dagegen bereits vor der Inbetriebnahme über das EAG-Portal während eines laufenden Fördercalls. Achten Sie darauf, stets die aktuell gültige Formularversion zu verwenden – frühere Fassungen, etwa aus den Jahren 2023 oder 2024, werden in der Regel nicht mehr akzeptiert. Halten Sie für den Antrag Unterlagen zur Anlage, zum Speicher und zu den erforderlichen Genehmigungen bereit.
Kombination der Förderungen und aktuelle Änderungen
Die Speicherförderung des Landes Tirol lässt sich grundsätzlich mit dem EAG-Investitionszuschuss des Bundes kombinieren, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Leistung entsteht; Zuschüsse von Gemeinden oder Energieversorgern bleiben davon unberührt. Förderbedingungen, Fördersätze und verfügbare Budgetmittel ändern sich erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr, etwa zwischen 2023, 2024, 2025 und 2026. Prüfen Sie deshalb vor jeder Antragstellung die aktuell gültigen Bedingungen bei der zuständigen Förderstelle des Landes Tirol beziehungsweise beim EAG-Portal. Weitere Hintergründe zu Photovoltaik in Tirol, etwa zu Anbietern und Kosten, finden Sie auch in Photovoltaik-Förderung Innsbruck: Stadt, Land und Bund.
Häufige Fragen
Ja, die Speicherförderung des Landes Tirol und der EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher können grundsätzlich nebeneinander genutzt werden, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Leistung vorliegt. Zuschüsse von Gemeinden oder Energieversorgern sind davon unabhängig.
Das hängt vom Programm ab. Für den EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik stellen Sie den Erstantrag vor der Inbetriebnahme der Anlage, für die Speicherförderung des Landes Tirol reichen Sie den Antrag hingegen erst nach der Inbetriebnahme des Speichers ein.
Ja. Das Land Tirol fördert die Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen mit 100 € pro kWhQuelle: Land Tirol – Energieförderungen – Förderrichtlinie · geprüft 26.09.2026 für die ersten 10 kWhQuelle: Land Tirol – Energieförderungen – Förderrichtlinie · geprüft 26.09.2026 nutzbarer Kapazität. Zusätzlich kann bei einer neuen PV-Anlage der bundesweite EAG-Zuschuss für Speicher beantragt werden.
Für steckerfertige Balkonkraftwerke gibt es in Tirol derzeit keine eigene, gesondert ausgewiesene Landesförderung. Informieren Sie sich vor der Anschaffung bei der zuständigen Förderstelle, ob aktuell Möglichkeiten bestehen.
Nein, der Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikmodule ist seit 2025 nicht mehr in Kraft. Anschaffung und Installation unterliegen seither wieder dem regulären Steuersatz.
Für eingespeisten Strom aus Anlagen unterhalb der im Marktpreissystem festgelegten Leistungsgrenze gilt der Marktpreis der OeMAG, der aktuell bei 9,0 Cent pro kWhQuelle: OeMAG – Marktpreis gemäß § 41 ÖSG · geprüft 26.09.2026 liegt und regelmäßig angepasst wird.